63. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Kinder und Jugendliche schützen – verantwortungslose Drogenpolitik stoppen – Cannabis-Legalisierung verhindern”

Aktuelle Debatte auf Antrag der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

„Kinder und Jugendliche schützen – verantwortungslose Drogenpolitik stoppen – Cannabis-Legalisierung verhindern“ – so lautet der Titel zu dieser aktuellen Debatte der CDU Landtagsfraktion. Nun könnte man meinen, dass die CDU gar nicht genug von diesem Thema bekommen könne. Wurde doch bereits in der vorletzten Plenarsitzung unter der Drucksache 18/8769 bereits der Antrag „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken – Aufklärung und Prävention ausbauen“ aufgerufen und diskutiert.Der Antrag wurde in diesem Parlament erwartungsgemäß – wie alle Anträge aus der Opposition – durch die Stimmen der Ampelfraktionen abgelehnt.

Und heute nun diese aktuelle Debatte, mit ähnlicher Überschrift. Alter Wein in neuen Schläuchen? Ich glaube, so einfach ist es heute nicht. Es geht nämlich um weit mehr als nur um eine Überschrift. Es geht um ein Gesetz, das durch die Bundesampel gemeinsam eingebracht und getrieben durch den vermeintlichen Koalitionsfrieden gegen alle inneren und äußeren Widerstände durchgewinkt werden soll.

Es geht aber eben auch um ein Gesetz, welches mehr Fragen als Antworten hinterlässt. Ein Gesetz, das zumindest nicht nur besorgte Eltern aufhorchen lässt. Ein Gesetz, welches inzwischen die Nation teilt: Am 22. Februar sprach ich davon, dass der klassische Kiffer kein Krimineller sei und unsere Polizei und unsere Gerichte besseres zu tun hätten, als sich mit Bagatellen zu befassen. Diese Meinung vertrete ich heute noch genauso wie damals. Ich sprach aber auch davon, dass wir als Fraktion den Ansatz der Union gut finden, alles noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Auch daran hat sich bis heute nichts geändert.

In unserem Programm zur Bundestagswahl 2021 steht im Kapitel „Region und Heimat“ schwarz auf weiß geschrieben: „Die Einteilung in weiche und harte Drogen ist veraltet. Daher stehen wir der Legalisierung weiterer Drogen, wie zum Beispiel Cannabis, offen gegenüber.“

Kleine Einschränkung: „Sofern es aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar ist.“ Und genau dies ist bis dato nicht der Fall! Zumindest nicht für die Masse der Bevölkerung. Für medizinisch nachgewiesene Bedarfe jedoch schon. Auf Rezept. Und dies ist auch jetzt schon – ohne dieses neue Gesetz – möglich. Sie sehen: Es kommt wie immer im Leben darauf an, in welcher Lage und Situation man sich befindet.

Es gibt keine einfache Antwort auf diese komplexe Frage. Selbst bei Medizinern, Juristen, Lehrern und ehemaligen Polizisten der SPD und der FDP wird die Notwendigkeit dieses ideologiegetriebenen Gesetzes hinter vorgehaltener Hand prinzipiell abgelehnt. Aber der Koalitionsfriede steht wieder einmal im Weg. Wenn doch nur der Nachweis durch die Wissenschaft gegeben wäre, dass die Legalisierung von Cannabis mit all seinen Konsequenzen vertretbar wäre. Doch auch hier: Fehlanzeige.

Zum Schluss möchte ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen die Idiotie dieses Gesetzes vor Augen führen: Erlaubt sollen künftig bis zu 50 Gramm Cannabis pro Person und Monat sein. Laut Internet benötigt man für einen Joint etwa ¼ Gramm Gras. Das bedeutet, dass jeder rund 200 Joints pro Monat bauen und konsumieren darf. Das sind etwa 6 Joints am Tag! 25 Gramm darf man laut diesem Gesetz mit sich führen. Material für 100 Joints.

Ich spreche zugegebenermaßen beim Drogenkonsum wie der Blinde von der Farbe. Aber ich glaube, dass ich auf Grund meiner Lebenserfahrung sehr gut abschätzen kann, dass dies für unsere Gesellschaft alles andere als gut ist. – Und für unsere jungen Erwachsenen schon überhaupt nicht!

Denn eines ist uns bekannt: Bei regelmäßigem Cannabiskonsum verbleibt THC zwischen zwei und sieben Tagen im Blut des Menschen. Dies bedeutet, dass Arbeiten mit Maschinen oder das Führen von Kraftfahrzeugen in dieser Zeit nicht erlaubt sind. Das allgemeine Unfallrisiko wird sich also erhöhen. Für die Konsumenten meist unbewusst.

Vielleicht haben einige von Ihnen die Sendung von Markus Lanz am Dienstag gesehen. Da stimmte vor allem der Beitrag von Dr. Vanessa Graßnickel nachdenklich. Die Fachärztin, die eine Sucht- und Entzugsklinik in Bad Brückenau leitet, bestätigte in ihren Erfahrungen meine Bedenken.

Ich frage mich: Wer soll das neue Gesetz kontrollieren? Wer prüft, ob Konsumenten jeweils wirklich nur maximal drei Cannabispflanzen für die Cannabis-Herstellung zum Eigenkonsum haben? Solche Bestimmungen werden doch ad absurdum geführt, zumal ein Konsument täglich 25 Gramm Cannabis mit sich führen darf, ohne belangt zu werden. 100 Joints!

Ein Schneeballeffekt, der den Schwarzmarkt aufblühen lässt, anstatt ihn zu behindern, ist aus meiner Sicht in der Folge mehr als wahrscheinlich. Warum schauen wir nicht einfach mal in die Niederlande? Hier dürfen Coffeeshops maximal fünf Gramm pro Person und Tag verkaufen. Und selbst dort blüht der Schwarzmarkt! Aus diesen Erfahrungen könnte man lernen und Schlüsse ziehen.

Sie sehen: Wir müssen reden – und zwar über erlaubte Mindestmengen, über Gesundheitsrisiken für junge Erwachsene, über Regulierung, Sonderregelungen und Kontrolle. Niemand kann wollen, dass eine ganze Generation junger Menschen infolge einer zu großzügigen Liberalisierung verdummt, wenn es einen Freifahrtschein ohne Kontrollmechanismen gibt.

Ich wiederhole daher meine Forderung vom 22. Februar: Wir finden den Ansatz gut und richtig, am Ende des parlamentarischen Weges, der zu einer Legalisierung führen soll, alles noch einmal auf dem Prüfstand zu stellen. Und wenn die aufgeworfenen Fragen nicht zu beantworten sind, ist das Gesetz zu kippen. Verantwortungsbewusste Menschen wissen das.

Es gilt das gesprochene Wort.

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