61. Plenarsitzung – Patrick Kunz zu “Gehörlose und taubblinde Menschen in Rheinland-Pfalz”

Besprechung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Während unserer heutigen Diskussionen, gerade in dieser lebhaften Debatte, stehen wir einer Realität gegenüber, die für einige unserer Mitbürger nicht nur eine vorübergehende Erfahrung, sondern ein ständiger Begleiter ist: die Welt der Stille und der Schatten, bewohnt von gehörlosen und taubblinden Menschen in Rheinland-Pfalz. Auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion hat die Landesregierung kürzlich geantwortet und dabei eine Situation beleuchtet, die wir nicht länger ignorieren dürfen.

Nur 23 Gebärdensprachdolmetscher für das gesamte Bundesland zu haben, offenbart eine beträchtliche Lücke zwischen unseren Zielen und der Realität. Diese erhebliche Diskrepanz macht deutlich, wie weit der Weg noch ist, bis wir in unserem Land einen Zustand erreichen, in dem jede Person dieselben Chancen auf Teilhabe und Verständigung genießt. Eine fehlende Infrastruktur für die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern in unserem Bundesland zeugt von weiteren Versäumnissen.

Potenzielle Dolmetscher sehen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um anderswo ihre Ausbildung zu verfolgen – ein Umstand, der ambitionierte junge Menschen von diesem wichtigen Beruf abhält. Hindernisse, denen sich gehörlose Eltern im Bildungssystem ihrer Kinder gegenübersehen, spiegeln nicht nur individuelle Herausforderungen wider, sondern auch die Barrieren, die unsere Gesellschaft insgesamt noch überwinden muss. Antworten der Landesregierung auf diese drängenden Probleme scheinen oftmals nur oberflächliche Lösungen anzubieten und adressieren nicht die tiefer liegenden strukturellen Mängel.

Eine Entscheidung gegen ein Gehörlosengeld, begründet durch die Befürchtung vor Ungleichbehandlung, missachtet die einzigartigen Bedürfnisse und Herausforderungen, denen sich gehörlose und taubblinde Menschen stellen müssen. Solch eine Entscheidung hinterlässt unbeantwortete Fragen, denen wir uns stellen müssen. Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Defizite und der dringenden Bedürfnisse unserer gehörlosen und taubblinden Mitbürger ist Handlungsbedarf gegeben.

Es darf nicht sein, dass der Mangel an Ressourcen und Unterstützung weiterhin ein Hindernis für ihre volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellt. Um dieser Situation entgegenzuwirken, muss die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern drastisch erhöht werden. Es ist untragbar, dass für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz nur 23 qualifizierte Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Wir appellieren an die Landesregierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und die Ausbildung neuer Dolmetscher zu unterstützen. Zudem ist die Schaffung von Ausbildungsstätten für Gebärdensprachdolmetscher im Land überfällig. Dies wird nicht nur die Verfügbarkeit von Dolmetschern verbessern, sondern jungen Menschen in unserem Bundesland auch wertvolle berufliche Perspektiven eröffnen. Ferner werden wir im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen fordern, dass die Potenziale der Digitalisierung voll ausgeschöpft und gezielt zur Förderung der Inklusion von gehörlosen und taubblinden Menschen eingesetzt werden.

Die Digitalisierung bietet immense Möglichkeiten, die Teilhabe aller Bürger an unserer Gesellschaft zu erleichtern und zu verbessern.Diese Initiativen stellen lediglich den Anfang dar. Es gilt, eine umfassende Strategie zu entwickeln, die gewährleistet, dass jede Person in Rheinland-Pfalz, unabhängig von ihrem Hör- oder Sehvermögen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Nun ist der Moment gekommen, an dem wir, weit entfernt von routinierten Abschlussphrasen, echte Veränderungen anstreben müssen. In der aktuellen Debatte hebt sowohl der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion als auch das Schreiben des Landesverbandes der Gehörlosen Rheinland-Pfalz vom 19. Februar dieses Jahres die dringenden Bedürfnisse gehörloser und taubblinder Menschen hervor und betont die Notwendigkeit für konkrete Unterstützungsmaßnahmen.

Als FREIE WÄHLER erkennen wir die Wichtigkeit dieser Thematik an und stimmen dem Entschließungsantrag zu. Gleichzeitig sehen wir in der Forderung des Landesverbandes nach einem Gehörlosengeld eine berechtigte Maßnahme, die wir ausdrücklich unterstützen.

Es gilt das gesprochene Wort.

Related Images:

Nach oben scrollen