60. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)”

Antrag der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Nach der überaus überzeugenden Anhörung im Innenausschuss, die nur in einem Statement ein ablehnendes Votum für eine umfassende Einführung der Bodycam-Möglichkeiten auch im privaten Wohnungsbereich gesehen hat, wäre eigentlich der Worte genug gewechselt. Aber durch die Ankündigung des Innenministers, in einem überarbeiteten POG auch die Regelungen zur Nutzung der Bodycam auf rechtlich sichere Füße zu stellen, hat die Landesregierung mal wieder versucht, ein Thema abzuräumen, welches durch zahlreiche parlamentarische Initiativen – auch durch die FREIEN WÄHLER – nach vorne entwickelt wurde.

Für die jetzt hier vorgelegte rechtliche Verankerung der Bodycam im POG gibt es zwei gute Gründe: Bodycams haben zunächst eine präventive Wirkung und schützen die Menschen im Einsatz. Ein potenzieller Straftäter überlegt sich die Beleidigung oder den tätlichen Angriff auf Beamte zweimal, wenn er genau weiß, dass er dabei gefilmt und seine Handlung dokumentiert wird. Außerdem sind sie zwingend notwendig, um den Beamten das eigene Rüstzeug an die Hand zu geben, Kriminelle im Nachgang selbstständig identifizieren zu können. Bodycams stärken somit die Autorität von Polizisten vor und nach einer Straftat.

Konkret müssen diejenigen, die unser System unter Einsatz ihrer physischen und psychischen Gesundheit schützen, so ausgestattet sein, dass sie selbst über ein Höchstmaß an Schutz verfügen. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Im Innenausschuss war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Uhr fünf nach zwölf geschlagen hat. Teile der Gesellschaft haben ein Eigenleben entwickelt, das sich auf unserem moralischen Kompass nicht mehr verorten lässt.

An dieser Stelle darf ich anfügen, dass wir für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sind. Denn gerade dort ist es wichtig, dass jeder Polizist eine Bodycam am Körper trägt. Ich darf aber hier auch noch einmal auf das Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Landtages am 2.3.2023 verweisen: Unser Antrag auf flächendeckende Ausstattung mit Bodycams wurde mit den Stimmen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER, bei Stimmenthaltung der AfD, abgelehnt. Begründung: Wenn auf einem Streifenwagen eine Bodycam ist, muss das ausreichen. Das wäre vergleichbar mit der Ausstattung jedes Streifenwagens mit nur einer Pistole – muss dann auch ausreichen.

Nun aber zum vorgelegten Antrag im Konkreten: Aufgrund der technischen Entwicklung und der sich verändernden Sicherheitslage besteht im Bereich des POG ein grundsätzlicher Novellierungsbedarf. Auch die ständige Ausweitung der Aufgaben muss mit einer stetigen Ausweitung an Personal einhergehen. Nicht nur von Seiten der Polizeigewerkschaft GdP wird die deeskalierende Wirkung in Wohnungen als einem unbekannten Einsatzort gesehen und befürwortet. Der Schutz der Polizei steht im Vordergrund und die vielfältigen Handlungsoptionen (automatisches Einschalten, Schusserkennung, Übertragung und Ortung in die Dienststelle, uvm. …) der neuen Generation Bodycam 4 sollten auch die entsprechende Umsetzung und Verankerung im Gesetz erfahren.

Die bessere Lageeinschätzung auch in der Dienststelle ist durch die direkte Übertragung möglich und mit den Zusatzfunktionen ist das digitale Beweismanagement durch eine automatisierte Auswertung von Aufzeichnungen anzustreben. Nach den aktuell vorliegenden Informationen zur im Laufe des Jahres geplanten Reform des POG durch das Innenministerium sollen allerdings nur kleine Teile der technischen und sinnvollen Möglichkeiten Eingang in den Gesetzesentwurf des Landes finden. Mit dem Einsatz der Bodycam im privaten Wohnungsbereich werden keine Ziele verfolgt, die verfassungsrechtlichen Bedenken aufkommen lassen – so die Experten.

Bei Wohnungen liegt schon beim Betreten ein Grundrechtseingriff vor, der durch eine Bodycam nicht explizit andere Voraussetzungen schafft. Hier ist der Fokus eindeutig auf die Eigensicherung und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben Dritter zu legen und dieser rechtfertigt den Bodycam-Einsatz in Wohnungen.

Es bleibt die Frage, ob wir nun einer zügigen Umsetzung der rechtlichen Verankerung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen inkl. der technischen Möglichkeiten wollen – oder ob wir das parlamentarische Verfahren der nun angekündigten großen POG-Reform abwarten, die erst im Laufe des Spätherbstes zu Ergebnissen führen wird.

Wir FREIE WÄHLER werden dem vorgelegten Gesetzesentwurf der CDU gerne zustimmen, in der Hoffnung, dass die endlich bei der Truppe angekommenen Bodycams nun auch mit voller Wirkung eingesetzt werden können.

Es gilt das gesprochene Wort.

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