58. Plenarsitzung – Helge Schwab zu „Rheinland-pfälzische Initiative zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für die heimische Land- und Forstwirtschaft“

Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion

Video: Landtag RLP

Viele Bürger haben die jüngsten Bauernproteste unterstützt – dankenswerterweise auch Kollegen aus den Ampel-Fraktionen. Leider hat sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer nicht zu einem klaren Bekenntnis zu den heimischen Betrieben in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau durchringen können. Sie war auch bei den Protesten sozusagen direkt vor ihrer guten Stube, hier in Mainz, nicht anwesend. Es gab wohl wichtigeres für Frau Dreyer.

Sie steht ja auch grundsätzlich hinter der von der Bundesregierung beabsichtigten stufenweise Streichung der Agrardieselvergütung. Die Konsequenz ist, das einzelne Betriebe erneut mit Mehrbelastungen, womöglich von mehreren Tausend Euro im Jahr, rechnen müssen. Die von den Betrieben zu beantragende Agrardieselvergütung ist keine Subventionierung im klassischen Sinne. Darauf haben Kollegen von CDU und FDP sowie wir, die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion bereits mehrfach hingewiesen. Die Vergütung wird vielmehr der Tatsache gerecht, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge nur sehr eingeschränkt auf öffentlichen Straßen unterwegs sind – und zwar in Rheinland-Pfalz vom Abstellort auf dem Hof bis zum nächsten Feldwirtschaftsweg.

Auf kommunaler Ebene zahlen land- und forstwirtschaftliche Betriebe bereits ihren Wegebeitrag für die Nutzung, die Instandhaltung und den Ausbau der eigenen Transportwege. Sie zahlen ihn direkt oder über die von ihnen für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu zahlende Pacht. Die Rückvergütung verhindert also in unserem Fall Doppelbelastungen, die aus meiner Sicht generell grenzwertig und daher abzulehnen sind. Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer sollte bislang für die deutsche Land- und Forstwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten erhalten bleiben. Land- und Forstbetriebe sind berechtigt, einen Antrag auf Rückvergütung der gezahlten Energiesteuer für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel zu stellen.

Gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Rechtliche Grundlage der Agrardieselvergütung ist §57 „Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ des Energiesteuergesetzes. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Vergütung 21,48 Cent pro Liter bei Dieselöl. Die Vergütung wird aus der Differenz des Steuersatzes für Agrardiesel und dem vollen Steuersatz (47,07 Cent pro Liter) berechnet. Werden die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge mit Biodiesel vergütet, beträgt die Vergütung 45 Cent pro Liter. Wird Pflanzenöl getankt, können 45,033 Cent pro Liter erstattet werden.

Setzt sich die derzeitige Bundesregierung mit ihrer ideologiegetriebenen, weltfremden und wirtschaftszerstörenden Politik durch, wird dies alles 2026 Geschichte sein. Und nicht nur das: weiteren, neuen Ungerechtigkeiten werden Tür und Tor geöffnet. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die Internetseiten des Zolls – vor allem auf die Stellen, wo auf die Steuerbegünstigte Verwendung von Hafendiesel in Seehäfen nach den §§ 2 und 3a  des Energiesteuergesetzes hingewiesen wird: Ausdrücklich genannt werden Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen. Hier sind meines Wissens keine nachteiligen Veränderungen geplant. Zur Erklärung: Traktoren und Arbeitsmaschinen mit grünem Nummernschild sind auch nicht für Ferienreisen oder den internationalen Fernverkehr vorgesehen.

Für uns als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gilt, das gleiche, faire Rahmenbedingungen nach nachvollziehbaren Maßstäben für alle gelten müssen. Alles andere haben in diesem Fall unsere Landwirte und auch andere Branchen nicht verdient. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich in Berlin und Europa für unsere Landwirtschaftlichen Betriebe einzusetzen. Ein Minimalziel muss es sein, dass die Streichung der Agrardieselvergütung zurückgenommen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben Sie alle Fraktionsübergreifend die Möglichkeit, Ihre Solidarität mit unseren Landwirten zu dokumentieren. Zeigen Sie durch Zustimmung zu unserem Antrag, dass Sie die Unterstützung des ländlichen Raumes ernst meinen! Glauben Sie mir, man wird Sie dieses Mal nicht an Ihren Worten messen. Dieses Mal müssen Sie Ihre wohlklingenden Worte bei den Protestaktionen unserer Bauern durch Taten im Plenum bestätigen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und setzen Sie ein Zeichen für Gerechtigkeit!

Es gilt das gesprochene Wort.

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