Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahme­gesetzes und die Zukunft der Krankenhäuser

FREIE WÄHLER-Themen in 55. und 56. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags

MAINZ. Zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltungen in Fällen des Vollzugs der Abschiebungsandrohung oder -anordnung hat die FREIE WÄHLER-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes für die am Donnerstag stattfindende 56. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz eingebracht. Dadurch soll der Aufenthalt von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in bestimmten Fällen um sechs Monate verlängert werden können. Außerdem wird die Fraktion ihre Aktuelle Debatte nutzen, um die Situation der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser zu betrachten.

Wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion mitteilte, befinden sich auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz verteilt 2.287 Personen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt. Mit dem Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion schlägt diese nun vor, dass Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel des § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes Gebrauch macht. Bislang müssen Geflüchtete bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Aufnahmeeinrichtung bleiben – längstens jedoch für 18 Monate. Danach werden die Menschen auf die Kommunen verteilt – egal, ob die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag vorliegt. Würde Rheinland-Pfalz, wie im Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER-Fraktion vorgesehen, von besagter Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, würde in den entsprechenden Fällen die Verpflichtung zum Wohnen in den ländereigenen Erstaufnahmeeinrichtungen um sechs Monate verlängert. Durch die zusätzlichen sechs Monate Verweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen gewinnen die Kommunen die dringend benötigte Zeit, die bereits überstellten Flüchtlinge unterzubringen. Zudem würden sie davon befreit, sich um Abschiebeverfahren für Ausländer kümmern zu müssen, bei denen bereits bei Verlassen der Aufnahmeeinrichtung der Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurde oder bei denen der Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung unmittelbar bevorsteht. Dies würde zudem die von der Bundesregierung geforderte Intensivierung von Abschiebungen erleichtern, da binnen 24 Monaten in der Regel auch ein vollzugsfähiger Abschiebebescheid vorliegen müsste. Das würde einen wichtigen Schritt zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltungen bedeuten.

Ihre Aktuelle Debatte in der 56. Plenarsitzung wird die FREIE WÄHLER-Fraktion am Donnerstag der medizinischen Versorgung unter dem Titel „Zukunft der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz“ widmen. Aktueller Anlass: die Insolvenzen (in Eigenverwaltung) der DRK-Kliniken im Land und St. Elisabeth in Lahnstein sowie die unzureichende Übergangsfinanzierung vieler Einrichtungen vor dem Hintergrund der großen Krankenhausreform des Bundes. Diese soll frühestens 2026 finanzielle Verbesserungen bringen.

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