Dieses Gesetz ist ungeeignet!

Jagdaufseher und FREIE WÄHLER mit Kritik an Regierungsentwurf zum neuen Landesjagdgesetz auf einer Linie

MAINZ. Der Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz ist entsetzt über den Regierungsentwurf zum neuen Landesjagdgesetz: Denn sowohl im Nachgangsgespräch zum Evaluierungspapier am 16. Mai 2022, als auch beim Workshop am 5. Dezember 2022, war dieser gravierende Paradigmenwechsel nicht zu erkennen. Damit schließen sich die Aufseher jetzt dem Landesjagdverband und den Kreisverwaltungen als untere Jagdbehörde an. Alle sind sich einig: Das neue Jagdgesetz ist ungeeignet und sofort zurückzunehmen.

Joachim Streit, Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, hatte bereits im Juli kritisiert: „Statt die in der zweijährigen Evaluation zur Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes gemachten Anregungen aufzugreifen, wird ohne Rückkopplung mit den Interessenverbänden das Gesetz formuliert. Damit werden alle Beteiligten brüskiert. Statt Weiterentwicklung wird die bisherige gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen aufs Spiel gesetzt und der Tierschutz bleibt auf der Strecke.“

Auch die vom Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz (in Anlehnung an die Stellungnahme der Liberalen Jäger e.V.) festgestellten rechtlichen Neuregelungen legen zutreffend Verstöße gegen das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht und gegen die Privatautonomie von Vertragsparteien im Jagdpachtrecht offen. Joachim Streit teilt die Verwunderung der Jagdaufseher: „Die Ziele des Koalitionsvertrages der Ampel von 2021 haben sich nur geringfügig unterschieden von den Erklärungen der Vorgängerregierungen. Warum jetzt entgegen der aktuellen Vereinbarung ein völlig losgelöster Regierungsentwurf vorgelegt wurde, versteht keiner mehr!“

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