Wefelscheid: „Herbert Mertin, handeln Sie endlich!“
MAINZ. Mit heutigem Urteil (I ZR 144/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 4. August 2022 zur Zulässigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) aufgehoben und an dieses zurückverwiesen. Hierzu nimmt der rechts- und wirtschaftspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion Stephan Wefelscheid Stellung:
„Dies ist ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Rheinland-Pfalz. Ich habe schon immer gesagt, eine rechtswidrige Landesverordnung kann nicht aufrechterhalten bleiben. Der BGH hat bestätigt, wenn eine Rechtsverordnung rechtswidrig ist, besteht Ermessenreduktion auf null. Sie muss verschwinden!
Dieses Urteil ist peinlich für das Oberlandesgericht –OLG- Zweibrücken, hat es doch die hohe Bedeutung der verfassungsrechtlichen Verankerung der Sonn- und Feiertage schlicht übersehen und es ist noch peinlicher für diese Landesregierung, die einen Eid auf unsere Landesverfassung abgelegt hat. Wer Sonn- und Feiertage geöffnet wissen will für den Einzelhandel, der muss den Weg über die Debatte suchen, die verfassungsrechtliche Verankerung zu ändern. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, ich freue mich auf diese Debatte. Was allerdings nicht geht, ist zu versuchen die verfassungsrechtliche Verankerung von Sonn- und Feiertagen auszuhebeln durch rechtswidrige Rechtsverordnungen. Dies dürfte nach dem BGH-Urteil klar sein.
Man darf gespannt sein, ob das OLG sich nunmehr der Bedeutung dieser landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen bewusst ist. Ich werde das weitere Verfahren mit Argusaugen beobachten. Aber eins ist klar: Dieser rechtswidrige Zustand darf nicht aufrechterhalten bleiben! Die Landesregierung ist gefordert, die Verordnung außer Kraft zu setzen. Wäre ich Justizminister, würde ich dieses Treiben meiner Ministerkollegen nicht länger mitansehen. Herbert Mertin, handeln Sie endlich!“