Zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Begoña Hermann wegen des Verdachtes falscher uneidlicher Aussage, nimmt Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe, wie folgt Stellung:
„Fest steht, dass Frau Hermann nicht durchgehend vom 23. bis zum 30. Juli 2021 in der Einsatzleitung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – ADD – anwesend war. Sie war nachweislich nämlich nur vom 23. bis zum 26. Juli 2021 in der Einsatzleitung, nicht am 27., nicht am 28., nicht am 29. und nicht am 30. Juli 2021. Obwohl Hermann ihre Aussage im Untersuchungsausschuss – vom 23.07. bis zum 30.07. auf jeden Fall vor Ort gewesen zu sein – auf ihre handschriftlichen Notizen stütze, bestünde laut Staatsanwaltschaft in der Gesamtschau kein Zweifel daran, dass Frau Hermann rein versehentlich und nicht vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Abwesenheit gemacht habe. Diese Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen. Für mich ergeben sich nämlich erhebliche Zweifel daran, dass man sich als Vizepräsidentin der ADD nach der schlimmsten Flutkatastrophe, die Rheinland-Pfalz jemals gesehen hat, trotz Notizen nicht mehr daran erinnern könne, wo man sich in den Tagen nach der Flut und Übernahme der Einsatzleitung aufgehalten habe. Viele der Zeugen konnten uns genau sagen, wann sie wo waren und was sie gemacht haben. Und die waren keine Führungskräfte der ADD. Ich halte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft daher für wenig überzeugend. Sollte man aber über diese Brücke gehen, dass Frau Hermann wirklich nicht mehr wusste, wo sie in den Tagen nach der Flut war, würde dies einmal mehr zeigen, dass die ADD mit der Aufgabe völlig überfordert war. Wenn man als Führungskraft gefordert ist, dann weiß man, wo man war und was man gemacht hat – und fährt bestimmt nicht in den Urlaub!“