Gesetzentwurf der Landesregierung
Das Land nimmt Geld in die Hand um Menschen im Einsatzdienst mit Tag-, Früh-, Spät- und Nachtschicht zu helfen. Diese Belastung zeigt sich nach einer statistischen Erhebung der Gewerkschaft der Polizei leider dann auch mit einer um fünf Jahre verkürzten Lebenszeit gegenüber anderen Berufsgruppen.
Wenn jetzt hier ein erster Schritt in Richtung eines früheren Renteneintritts, sei es im Bereich der Feuerwehren, des Justizvollzuges oder der Justizbeamten in Abschiebeinrichtungen getroffen werden soll, wird einer stark belasteten Tätigkeit Rechnung getragen. Dies begrüßen wir FREIE WÄHLER ausdrücklich.
Natürlich bedarf es einer besonderen Beachtung der Umsetzung, nicht das innerhalb von 6 Wochen – einer sehr kurzen Antragsfrist – ein Gros des Fachpersonals einen Antrag auf einen früheren Renteneintritt stellt.
Inwieweit die jetzt geplante Neuregelung auch bei den Kommunen zu Problemen führen kann – immerhin sind neben den hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren auch die Mitarbeiter im feuerwehrtechnischen Dienst berücksichtigt, bleibt anzuwarten. Bis jetzt war es schon sehr schwer, entsprechendes Fachpersonal zu rekrutieren. Das dürfte dann zumindest für eine Übergangszeit zu ähnlichen Problemen führen.
Richtig ist es auch, dass es keinen Unterschied zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr gibt, wie dies ursprünglich vorgesehen war. Insofern sind wir dankbar für den Hinweis aus dem Städtetag und vom Landesfeuerwehrverband, die ja zu einer entsprechenden Änderung in diesem Gesetzentwurf geführt hat.
Unabhängig von diesem jetzt beabsichtigten Szenario, welches wir grundsätzlich begrüßen, bleibt natürlich die Frage nach der Würdigung der Ehrenamtlichen in der Feuerwehr. Ich verweise auf meine kleine Anfrage „Ehrenamtsstudie Feuerwehr“, für die immerhin fast 400.000,00 Euro im Haushalt des Ministeriums des Innern und für Sport bereitstehen.
Wenn jetzt das Hauptamt eine deutliche Aufwertung seiner kräftezehrenden Arbeit erfährt, sollten wir auch über Rentenpunkte für über 50.000 freiwillig Dienst leistenden Feuerwehrleute und viele andere Ehrenamtliche in den Hilfsorganisationen nachdenken. Die wenig begeisternde Antwort von Ihnen, Herr Staatsminister Ebling, das mehr als zwei Jahre nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages das auf Seite 160 formulierte Ziel immer noch in Vorbereitung ist, es dann irgendwann eine Ausschreibung geben soll, dann erst die Bearbeitung des Gutachtens erfolgen kann. Ob dieser Landtag dann in der laufenden 18. Legislaturperiode noch das Thema berät, wage ich zu bezweifeln.
Die vielen Ehrenamtlichen im Land erwarten hier ein schnelles Signal für die Zukunft.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung in Richtung der aktuell diskutierten Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze auf 70 Jahre. Es gibt sicherlich Berufsfelder, wo eine längere Altersarbeitszeit denkbar ist. Im Zusammenhang mit den hier berücksichtigten Berufsgruppen führt diese Diskussion jedoch in eine Sackgasse. Starke Belastungen zu jeder Tag- und Nachtzeit – und das über 25 bis zu 40 Jahren – sind ein deutliches Signal auf einen früheren Renteneintritt.
Insofern sind die FREIEN WÄHLER auf die Diskussionen in den Ausschüssen gespannt und werden diese positiv begleiten.
Es gilt das gesprochene Wort.