Aktuelle Debatte auf Antrag der AfD-Fraktion
Der Bund der Steuerzahler spricht von einem Steuererhöhungs-Tsunami. Das ist allerdings nicht ganz korrekt, denn solche tektonischen Ereignisse kommen meist ohne Vorwarnung auf die Bevölkerung zu. Bei den uns jetzt vorliegenden Zahlen – also, dass 80% der Kommunen ihre Realsteuern erhöht haben – ist das nicht der Fall. Denn letztlich sind das die Geister, die die Landesregierung mit der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes gerufen hat, in dem sie unsere Gemeinden über die Erhöhung der Nivellierungssätze zur Erhöhung der Realsteuern gezwungen hat. Bezahlen dürfen das unsere Bürger und Unternehmen.
Über den Kommunalen Finanzausgleich werden wir uns heute noch gesondert unterhalten. Aber ohne einen Verweis auf die mangelhafte Finanzausstattung unserer Kommunen kommt auch dieser Tagesordnungspunkt nicht aus. Finanz- und Innenministerium wurden im vergangenen Jahr nicht müde, die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse als großzügiges Entgegenkommen des Landes gegenüber seinen Gemeinden anzupreisen. Schaut man etwas genauer hin, dann haben sie Geld von der linken in die rechte Tasche gepackt. Es war allerdings nicht ihre Hose, sondern die der Kommunen.
Ausgangspunkt für die aktuellen Zahlen bei den Realsteuern sind jedoch die bereits angesprochenen Nivellierungssätze, über die Sie unsere Kommunen zu höheren Hebesätzen bei den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zwingen. Erreichen sie das Niveau der Nivellierungssätze nicht, erhalten sie weniger Mittel aus dem KFA. Das können sich die chronisch unterfinanzierten rheinland-pfälzischen Kommunen aber natürlich nicht leisten. Das ist die Daumenschraube Nummer Eins.
Daumenschraube Nummer zwei betrifft die Teilnahme von Kommunen an Förderprogrammen, die nun bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Eine kleine Anfrage unseres parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Wefelscheid hat ergeben, dass Kommunen von der Städtebauförderung ausgeschlossen sind, wenn ihre Hebesätze nicht mindestens dem Niveau der Nivellierungssätze entsprechen. Die Landesregierung verdeutlicht also am Recht auf kommunale Selbstverwaltung, dass sie Schein und Sein bis zur Unkenntlichkeit miteinander verschmelzen kann.
Das gilt auch für die Grundsteuerreform und die Mär der Aufkommensneutralität. Finanzministerin Ahnen hat den Steuerzahlern vorgemacht, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Beschlossen hat man das Gesetz im Jahr 2019. Das Referenzjahr für die Wahrung der Aufkommensneutralität ist allerdings 2024 – sprich, es gelten die deutlich erhöhten Nivellierungssätze. Mit anderen Worten: Trotz anderslautender Versprechungen wird es natürlich teurer. Ganz grundsätzlich ergibt sich aus Ihrer Haushalts- und Steuerpolitik ein Bild, das meine Fraktion, aber auch viele Bürger in Rheinland-Pfalz irritiert.
Die Coronakrise und die darauffolgende Energiekrise haben gerade Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer zugesetzt. Natürlich gilt das auch für Unternehmen und Kommunen. Ständige Rekordinflationsraten haben ihr Übriges getan. Über diverse Schutzschilde, Entlastungsmaßnahmen und Hilfspakete haben Bund und Land versucht, diese Belastungen für unsere Bürger abzumildern. Natürlich können wir uns über die Ausgestaltung dieser Hilfen streiten, aber Fakt ist, es wurde gehandelt.
Warum die Landesregierung diese Maßnahmen mit den beschriebenen Steuererhöhungen konterkariert, erschließt sich mir nicht. Diese Steuererhöhungen durch die Hintertür sind absolut kontraproduktiv. Damit überfordern Sie jedoch nicht nur mich, sondern vor allem denjenigen Menschen in unserem Land, die noch Vertrauen in die Politik haben. Ich darf zum Abschluss René Quante, den Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz in Bezug auf das Versprechen der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform zitieren: „Mit diesem kaltschnäuzigen Wortbruch zulasten der Bürger wird nichts Anderes als Politikverdrossenheit geschürt.“ Und nun schauen Sie mal, wer diese Aktuelle Debatte angemeldet hat.
Es gilt das gesprochene Wort.