Stephan Wefelscheid: Höchstdauer der Präventivhaft nach bayerischem Vorbild von sieben Tagen auf mindestens einen Monat anheben
MAINZ. „Es reicht! Die heutigen Klima-Kleber-Störaktionen in 26 Städten, darunter auch Koblenz, zeigen mir deutlich, wie richtig und wichtig es ist, die Bevölkerung vor diesen Chaoten zu schützen. Es kann doch nicht sein, dass diese Leute mit ihren blödsinnigen Klebeaktionen den Berufsverkehr lahmlegen und die Menschen dadurch zu spät zu ihren Terminen oder der Arbeit kommen. Dies verursacht nur Frust und hilft dem Klima 0,0! Durch die laufenden Motoren der im Stau stehenden Pkw wird das Klima im Gegenteil noch belastet“, ärgert sich Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion über die aktuellen Aktionen.
Wefelscheid hatte als rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion das Thema bereits mehrfach in den Rechtsausschuss des Landtags eingebracht. Bereits im Januar forderte er unter Verweis auf die Rechtslage in Bayern eine deutliche Anhebung der Höchstdauer der Präventivhaft, um auf die Gefahrenlagen der heutigen Zeit sachgerecht reagieren zu können. Die Polizeigesetze sehen bundesweit die Möglichkeit des Präventivgewahrsams zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat vor. Doch gehen die Bundesländer höchst unterschiedlich gegen die Klimaaktivisten vor. Ein Harmonisierungserfordernis der Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Höchstdauer der Präventivhaft (von zwei Tagen in Berlin bis zu zwei Monaten in Bayern), sieht die Landesregierung anders als Bundesinnenministerin Faeser – ausweislich der Presseberichterstattung zur Innenministerkonferenz – hier aber nicht. Die nach § 17 Abs. 2 POG höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung von nicht mehr als sieben Tagen werde für Rheinland-Pfalz als ausreichend erachtet, Gespräche hierzu würden aktuell nicht geführt werden, so die Landesregierung in der Ausschusssitzung Anfang des Jahres.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte jüngst erneut über das bayerische Polizeiaufgabengesetz entschieden und dieses abermals für verfassungskonform erachtet. Insbesondere die Vorschriften zum Präventivgewahrsam verstießen nicht gegen das Freiheitsgrundrecht. Wefelscheid sieht sich dadurch in seiner Forderung bestätigt: „Nachdem nun klar ist, dass die bayerische Regelung der zweimonatigen Präventivhaft verfassungskonform ist, also keine rechtlichen Bedenken bestehen, sollte Innenminister Ebling endlich handeln und dem Landtag eine Verschärfung des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes vorschlagen. Eine Orientierung am bayerischen Modell hinsichtlich Dauer und Verlängerungsmöglichkeit halte ich für absolut geboten und erforderlich. Den Klima-Klebern müssen klar Grenzen gezeigt werden. Dies bedeutet für mich auch, solche sogenannten Aktivisten in möglichst lange Präventivhaft zu nehmen, wenn die Polizei von geplanten Aktionen Kenntnis erlangt. Dann können diese Chaoten in der Haftzeit einmal in sich gehen und überlegen, ob das wirklich so eine tolle Idee ist, sich auf Straßen oder sonst wo festzukleben.“