Antrag der CDU-Fraktion
§ 34 Abs 3. Satz 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz enthält die einfache Regelung: „Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden.“ Bei der jährlichen Einnahmeposition von über 25 Mio. Euro – Tendenz steigend – weckt natürlich diese Formulierung die Kreativität so manchen Haushälters im Ministerium des Innern und für Sport. Wie viel von diesem doch recht ansehnlichen Geldbatzen darf ich mir nehmen, um damit Dinge zu finanzieren, die ich sowieso finanzieren muss. Der Subsumtion sind scheinbar keine Grenzen gesetzt.
Der zu den Personalkosten gebuchte Versorgungszuschlag strengt meine Phantasie schon arg an, diese Entnahme zugunsten einer personalrechtlichen Verpflichtung als Arbeitgeber unter vorbeugendem Brandschutz einzuordnen. Rollt die Feuerschutzsteuer – mal von der anderen Seite auf, dann sehe ich diejenigen, die letztendlich die Zahlungen leisten – 8 % der Versicherungsprämie für Feuerschutz fließen in den Topf ein, der sich zwischenzeitlich auf über eine halbe Milliarde Euro bundesweit summiert. Und was erwartet der Zahler für sein Geld? Er erwartet Investitionen genau dort, wo es dem Zahler im Fall der Fälle direkt zu Gute kommt. In der Brandbekämpfung, in der allgemeinen Hilfe vor Ort und im Katastrophenfall. Von daher können wir als FREIE WÄHLER diesen Antrag der CDU voll inhaltlich nur unterstützen.
Was hat uns denn die Enquete-Kommission seit rund anderthalb Jahren an Erkenntnis gebracht. Wir sind bei der Waldbrandbekämpfung fahrzeugtechnisch und Schutzausrüstungstechnisch hoffnungslos schlecht aufgestellt. Ich habe die Rückmeldung von den KFI, BKI etc. bekommen, die bei den Waldbränden geholfen haben, die Technische Einsatzleitung geführt oder sogar in der ersten Reihe gestanden haben, dass es brenzliger denn je ist, dass die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden wieder gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen. Die entsprechende Schutzausrüstung hat daher Vorrang vor Versorgungszuschlägen.
Das gilt auch für die Beschaffung von technischem Gerät – ich erinnere an die leidige Debatte über die Förderung von watfähigen Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einer Gesamtlast von 32 Tonnen. Die dringende Anpassung der Richtlinien, wenn es um die Feuerwehrfahrzeuge geht , muss umgesetzt werden. Der Rückzug auf die Position, wir müssen erst die DIN-Norm bundesweit ändern, ist keine überzeugende Argumentation. Wir haben gehört, die watfähigen und geländegängigen Fahrzeugen werden in Nordrhein-Westfalen gefördert. In Rheinland-Pfalz verlässt man sich auf die DIN-Norm auf Bundesebene, die das noch nicht vorsieht. Nordrhein-Westfalen macht das einfach und daran erkennt man, wenn man will, geht es auch.
Und noch ein nächster Punkt:
Mit benachbarten Bundesländern zu arbeiten, ist die beste Idee, wenn in diesen Bundesländern die gleichen Probleme auftauchen, man aber das Material nicht überall doppelt und dreifach vorhalten will. Ich schlage vor, dann auch über die Grenzen Deutschlands hinaus zu unseren Nachbarländern – ob das Belgien, Luxemburg oder der französische Bereich ist – Kontakt aufzunehmen; denn hüben wie drüben gilt, die Probleme sind dieselben, und das Wasser löscht dort wie hier die gleichen Brände.
Herr Präsident, ich zitiere aus der Birkweiler-Erklärung mit Ihrer Zustimmung. „Das ist die Zusammenarbeit der Mitgliedsverbände des Landesfeuerwehrverbands mit den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren, den Führungskräften aus dem Landkreis Ahrweiler und unter Beteiligung der Basis durch eine Onlineumfrage aus der Zeitschrift „Lehren aus der Flut“, die Birkweiler Erklärung.“ Dort sind zehn Punkte aufgeführt. Ich zitiere den Punkt 5: Fahrzeuge im Brand- und Katastrophenschutz – Sowohl im Förder- als auch im Planungswesen muss eine Abkehr vom optimalen Minimum erfolgen. Großschadenslagen können nur dann schnell und umfassend bewältigt werden, wenn den Aufgabenträgern ausreichend Einsatzfahrzeuge und Einsatzmittel zur Verfügung stehen. Fahrzeuge im Katastrophenschutz müssen zukünftig erweiterten Anforderungen genügen, zum Beispiel Geländegängigkeit, Watfähigkeit, und dürfen nicht planerisch für den Grundsatz erforderlich sein. Die Forderung für mich ist wichtig, dass wir wegkommen von einer pauschalen Förderung hin zu einer indexierten Förderung.
Ich verweise hier noch einmal auf den Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/3574 – zur Beschaffung von Fahrzeugen.
Abschließend fordere ich die Landesregierung auf, ihre Zuständigkeit und Verantwortung für eine personelle und sachgerechte Ausstattung der Landesfeuerwehrakademie und womöglich für das neue Landesamt für Bevölkerungsschutz nicht mit der ursprünglich nach Wort und Auslegung zweckgebundenen Feuerschutzsteuer für den Brand- und Katastrophenschutz zu finanzieren.
Es gilt das gesprochene Wort.