Gesetzentwurf der Landesregierung
In der ersten Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich einen kurzen Überblick über die zentralen Aspekte dieses Entwurfs geben, um eine konstruktive Diskussion zu ermöglichen. Das Hauptziel dieses Gesetzes besteht darin, eine verfassungskonforme Regelung im Bereich der Zuständigkeiten für Bildung und Teilhabe zu schaffen. Dies geschieht auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass der Bund die entsprechenden Mittel nicht direkt an die Kommunen weitergeben kann. Es obliegt nun den Ländern, angemessene Regelungen zu treffen.
Seit 2011 hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen in diesem Bereich erfolgreich ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf beabsichtigt, diese erfolgreiche Praxis in der Zuständigkeitsregelung zu verankern und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns für diejenigen einsetzen, die Hilfe benötigen und einen berechtigten Anspruch darauf haben. Obwohl die betroffenen Personen nur einen kleinen Teil unserer Bevölkerung ausmachen, ist unsere Unterstützung für diese Menschen von großer Bedeutung.
Dieser Gesetzesentwurf trägt dazu bei, die Lebenssituation dieser Personengruppe zu verbessern. Unser Ziel ist es, eine faire und gerechte Regelung zu entwickeln, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Die vorgeschlagene Änderung führt nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für das Land oder die Kommunen. Dennoch wird sie dazu beitragen, das Leben der betroffenen Menschen zu verbessern. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven und sozial gerechten Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür einsetzen, dass die Menschen, die Hilfe benötigen, die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Nur so können wir sicherstellen, dass unser Land auch in Zukunft ein Ort der Chancen und der sozialen Gerechtigkeit bleibt.
Es gilt das gesprochene Wort.