Gesetzentwurf der CDU-Fraktion
Vor einem Jahr haben wir uns mit einem ähnlichen Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Teilhabe älterer Menschen in den Kommunen von Rheinland-Pfalz befasst. Etwas mehr Kreativität bei der Anzahl der Anträge, die die CDU für die Plenartage gestellt hat, wäre wünschenswert. Manchmal ist Qualität eben doch besser als Quantität.
Aber nun zum heutigen Tagesordnungspunkt: Die Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) vom November vergangenen Jahres hat gezeigt, dass die kommunalen Angebote zur Teilhabe insgesamt unzureichend sind. Eine umfassende Dokumentation und Analyse der Teilhabeangebote für ältere Menschen sollte etwaigen Handlungsbedarf aufzeigen können und die Basis für ein richtungsweisendes Konzept zur Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenbeteiligung bilden.
Um die unterschiedlichen Bedürfnisse älterer Menschen gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir sie in den Prozess der Gestaltung von Teilhabeangeboten einbinden. Dabei müssen auch die verschiedenen Lebensumstände und Bedürfnisse von Senioren in Heimen und jenen, die noch selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, berücksichtigt werden. Die Finanzierung solcher Angebote ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Die eingangs von mir erwähnte BAGSO-Studie hatte ergeben, dass bei rund 20 Prozent der 33 befragten Kommunen der Mitteleinsatz gegen null tendiert und etwa die Hälfte der Kommunen lediglich 2,80 bis 8,30 Euro pro Kopf aufwendet. Nur ein gutes Viertel der Kommunen investiert mehr Geld in Teilhabeangebote für ältere Menschen. Diese positiven Beispiele zeigen, dass Rheinland-Pfalz funktionierende Strukturen in den Städten und Gemeinden benötigt, die sich für die Teilhabe der älteren Menschen an unserem politischen und gesellschaftlichen Leben engagieren.
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist ein Schritt in die richtige Richtung und verdient unsere Unterstützung. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, die nötigen Strukturen und Angebote zu schaffen, um die Teilhabe älterer Menschen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu verbessern. Dafür ist eine parteiübergreifende Zusammenarbeit erforderlich. Innovative und zukunftsweisende Ansätze, wie die Förderung von technologischen Lösungen, die älteren Menschen den Zugang zu digitalen Teilhabemöglichkeiten erleichtern und generationenübergreifende Projekte sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, Vereinen und Initiativen, die sich bereits für ältere Menschen einsetzen, sollte intensiviert werden, um Synergien zu schaffen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, als Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in Rheinland-Pfalz, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitwirken können. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bietet uns die Möglichkeit, gemeinsam für das Wohl aller älteren Menschen in Rheinland-Pfalz zu arbeiten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Daher sollten wir den Gesetzentwurf als Chance begreifen und parteiübergreifend zusammenarbeiten, um die Lebensqualität älterer Menschen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu steigern und ihre Potenziale optimal zu nutzen. Nur wenn wir gemeinsam handeln und uns für die Bedürfnisse älterer Menschen einsetzen, können wir eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der jeder aktiv teilhaben und mitwirken kann.
Es gilt das gesprochene Wort.