Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion
Auf Antrag unserer Fraktion sprachen wir am 1. März im Rahmen der aktuellen Debatte darüber, dem Flughafen Hahn als kritische Infrastruktur wieder eine gesicherte Zukunft zu geben. Mittlerweile darf ich festhalten: Mit der Übernahme des Hunsrück Airports durch die TRIWO AG ist dem Hahn eine gesicherte Zukunft gewiss. Das Trierer Unternehmen ist erfahren in der Durchführung von Konversionsprojekten und hat sein Können im Bereich des Flughafenmanagements in Egelsbach, Oberpfaffenhofen, Mendig und Zweibrücken unter Beweis gestellt. Investitionen im zweistelligen Millionenbereich wurden bereits angekündigt.
Mit dem Vorstandsvorsitzenden und IHK-Präsidenten Peter Adrian steht dem Sorgenkind der rheinland-pfälzischen Luftfahrt nun einer der Steuermänner der deutschen Wirtschaft vor. Damit bleibt der Flughafen Hahn als kritische Infrastruktur in heimischen Händen. Ein Glücksfall für die Beschäftigten, die Region und das Land. Es ist jedoch nicht so, dass sich die Landesregierung diesen Umstand ans Revers heften kann. Die Chance, im Bieterverfahren als Spiritus Rector zu wirken, hat sie vertan.
Umso wichtiger ist es, jetzt wo am Hahn ein neues Kapitel aufgeschlagen wird, aus der eigenen Lethargie zu erwachen und in die Rolle des Handelnden zu wechseln. Ich möchte es deutlich sagen: Die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich des Flughafens sind klar – er befindet sich nun in den Händen der TRIWO AG. Das entlässt die Landesregierung jedoch nicht aus der Verantwortung mitzugestalten und beratend tätig zu werden.
Deswegen fordern wir in unserem Entschließungsantrag drei Dinge von Ihnen:
1. Unter Miteinbeziehung der anliegenden Kommunen muss in Zusammenarbeit mit der TRWIO AG ein Masterplan für den Flughafen Hahn entwickelt werden, auf dessen Grundlage eine nachhaltige Entwicklung für das Projekt am Hunsrück entworfen wird und der der Bedeutung des Wortes KRITIS gerecht wird. Denn es besteht die Pflicht der Landesregierung in dieser strukturschwachen Region wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Ziele zu bilden und zu verfolgen.
2. Über den LBB hält das Land über 100 Hektar an Optionsflächen auf dem Hahn. Die Landesregierung muss sich nun dazu bekennen, diese Flächen zunächst nicht zu verkaufen, sondern in enger Abstimmung mit der neuen Betreibergesellschaft deren perspektivische Nutzung zu erörtern. Natürlich sind die fliegerische Nutzung oder die Ansiedlung flugaffinen Gewerbes naheliegende Lösungen. Sollte im Zuge dieses Prozesses die Entscheidung getroffen werden, die Flächen zu veräußern, so sind diese vorrangig der TRIWO AG anzubieten.
3. Die Ressortzuständigkeit für den Flughafen Hahn muss vom Innenministerium wieder an das Wirtschaftsministerium abgegeben werden. Denn im Hause von Frau Ministerin Schmitt befindet sich die notwendige Expertise in den Bereichen Außenhandel, Verkehr und Logistik. Zu Recht stand eben dieses Ministerium bis zum Jahr 2011 in der Verantwortung für die Geschicke am Hunsrück. Ich darf in diesem Zuge daran erinnern, dass auch die Trennung der Bereiche Verkehr und Mobilität ebenfalls wenig zweckdienlich ist. In diesem Zusammenhang sollten auch die Mitarbeiter, seien es nun Ruheständler oder Aktive, die ehemals mit dem Projekt betraut werden, reaktiviert werden. Ihren Erfahrungsschatz gilt es im Sinne einer positiven Entwicklung des Hahns zu nutzen.
Unser Petitum nach einem Masterplan für den Hahn ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts der herausragenden Bedeutung des Flugplatzes für Rheinland-Pfalz. Doch das zögerliche Agieren der Landesregierung – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Bieterverfahrens –, hat uns eines Besseren belehrt. Insofern erwarten wir von Ihnen ein Bekenntnis zum Hahn, nicht mehr und nicht weniger. Das ist nicht zu viel verlangt, aber angesichts der jüngsten Vergangenheit dringend geboten.
Es gilt das gesprochene Wort.