Gesetzentwurf der Landesregierung
Mit der breiten Mehrheit in den vorberatenden Ausschüssen steht dieser Änderung des Kommunalwahlgesetzes ein Jahr vor der nächsten Wahl eigentlich nichts mehr entgegen. Viele unklare Formulierungen wurden bereinigt, überflüssige Regelungen entfernt, aber auch einige gravierende Änderungen sollen neu beschlossen werden.
Die Wählbarkeit mit 18 Jahren, der Ausschluss von sogenannten Scheinkandidaturen und die Nichtberücksichtigung von Listenverbindungen bei der Bestimmung der Ausschusssitze und wenn man unserem Änderungsantrag folgt, auch die Sitzverteilung in kleineren Ausschüssen nach dem Sainte-Lague/Schepers-Verfahren wird rechtkonform geregelt.
Auch der neu eingereichte Änderungsantrag der Ampel-Koalition ist ein Ausfluss der sehr informativen Expertenanhörung – auch die nachgelagerten kommunalrechtlichen Vorschriften erfahren jetzt die Umsetzung – somit wäre eigentlich alles Wichtige gesagt.
Gestatten Sie mir aber noch eine kurze Replik auf die Diskussion im vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Mit der Absenkung der Wählbarkeit von 23 auf 18 wird bewusst auch in diesem Gesetzesvorschlag der Landesregierung auf die Wendemarke 18 – sprich Volljährigkeit – abgestellt. Von daher wird jungen Erwachsenen auf Kommunaler Ebene eine mögliche sehr aktive Rolle in der Führung von Kommunen eingeräumt. Man darf gespannt sein, wie viele junge Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wir dann im Sommer 2024 in Rheinland-Pfalz sehen werden. Ohne damit die Reife-Diskussion neu entfachen zu wollen, danke ich der Landesregierung und der Ampel-Koalition für die Neuerung und Progressivität, aber auch für die Einsicht, mit dem 18. Lebensjahr eine Marke zu setzen, politisch verantwortliches Handeln in die Eigenverantwortung junger Menschen zu legen.
Mein Kollege Herbert Drumm wird nunmehr noch speziell zu unserem Änderungsantrag sprechen – in der Hoffnung, dass Sie auch dieser kleinen Änderung mehrheitlich zustimmen können.
Es gilt das gesprochene Wort.