Stephan Wefelscheid, wirtschaftspolitischer Sprecher der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion, zu dem heute startenden Antragsverfahren für die Energiehärtefallhilfen kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

„Bereits Anfang März führte das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr auf Antrag der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr aus, dass noch im ersten Quartal 2023 Härtefallhilfen für KMU in Rheinland-Pfalz beantragt werden könnten. Der 31. März 2023 ist der letzte Tag des ersten Quartals. Ich hätte mir gewünscht, dass man das Antragsverfahren früher auf den Weg gebracht hätte.

Unabhängig davon erscheint mir die Ausgestaltung der Härtefallhilfen wenig geeignet, strukturell leidende Branchen faktisch vor der Betriebsaufgabe zu schützen. Welche Metzgerei oder Bäckerei wird schon als GmbH geführt, in der der Unternehmerlohn durch Geschäftsführergehaltszahlung abgedeckt ist. Bei den meisten Betrieben handelt es sich doch um einfache Kaufleute, die vom Gewinn leben und sich eben kein Geschäftsführergehalt auszahlen können.

Und genau da liegt der Schwachpunkt dieses Programms: Wenn zwar der operative Verlust ausgeglichen wird, nicht aber der entgangene Gewinn, bleibt dem Einzelunternehmer am Ende des Tages zwar eine betriebliche schwarze Null, aber kein Cent zum Leben. Insofern wird dieses Programm nicht dazu beitragen können, die eh schon angeschlagenen Branchen zu stabilisieren. Der Trend zu Konzernstrukturen insbesondere im Lebensmittelbreich wird dadurch noch beschleunigt.

Hier wäre die Landesregierung aufgefordert, auch und gerade entgangenen Unternehmerlohn durch Härtefallhilfen zumindest teilweise aufzufangen, damit die Metzgerei und Bäckerei gerade im ländlichen Bereich noch eine Zukunft hat.“

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