Besprechung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion
Aus der im Mai 2022 eingereichten Großen Anfrage der CDU geht leider nicht hervor, um welche Süchte es sich genau handelt. Das ist bedauerlich, denn die Suchtprävention und –bekämpfung ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bevölkerung. Denn auch wenn die Suchtberatung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden Suchttherapie sowie Entzug je nachdem von GKV oder der Rentenversicherung übernommen. Hinzu kommt, dass gesetzliche Krankenkassen den Auftrag der Prävention haben, welches auch die Suchtprävention umfasst.
Finanziell unterstützt werden beispielsweise Selbsthilfeorganisationen, wie zuletzt die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. oder gezielte Projekte, wie der Hilfe von Kindern und Jugendlichen mit suchtkranken Eltern und der Alkoholprävention bei Kindern- und Jugendlichen. Wir als Freie Wähler sind daher der Meinung, dass das Land Rheinland-Pfalz bei der Suchtberatung den finanziellen Löwenanteil übernehmen sollte. Warum? Weil sich unbehandelte Suchterkrankungen in Folge- und Spätkrankheiten, wie z.B. Depressionen, Leberschäden oder einem verfrühten Tod niederschlagen, die letztendlich die Krankenkassen stark belasten würden. Suchtkranke Menschen können aufgrund ihrer Erkrankung nicht produktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen und tragen somit nicht zum Sozialprodukt sowie unserem Wohlstand bei. Zudem müssen sie eine gesellschaftliche Ausgrenzung befürchten, die ihre Lebensqualität erheblich einschränkt.
Gleichwohl können sie aber nach einer erfolgreichen Therapie im Rahmen der Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt teilnehmen, um so ihren Anteil zum Sozialprodukt beizutragen. Darüber hinaus gibt es Wiedereingliederungen auch nach vielen medizinischen Episoden, wie zum Beispiel Herzinfarkte, Operationen oder Krebserkrankungen, als medizinische Rehabilitation. Ein sehr gutes Beispiel liefert das sog. Hamburger Modell, welches sich an Mitarbeiter richtet, die noch krankengeschrieben sind, ihre Tätigkeit aber zum Teil schon wieder ausführen können. Zahlen belegen, dass Arbeitgeber in 80 bis 85 Prozent aller Fälle einer schrittweisen Wiedereingliederung zustimmen – mit sehr guter Erfolgsquote von über 90 Prozent.
Die Frage zum heutigen Tagesordnung stellt sich jedoch: Möchte die CDU mit der Großen Anfrage ein Zukunftsmodell etablieren, wie die Suchtberatung in Rheinland-Pfalz zukünftig aussehen soll? Aus der Beantwortung der Großen Anfrage geht hervor, dass die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl der Suchtberatungs-Fachkräfte seit 2020 in den Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz zwar als positiv bewertet, aber zur Erhöhungen oder Reduzierungen der Personalstärke bei einzelnen Suchtberatungsstellen keine Beurteilung abgeben kann. Dies bewerten wir als problematisch, denn ohne eine eingehende Analyse und Bewertung können wir nicht sicherstellen, dass die notwendige Unterstützung in den verschiedenen Beratungsstellen zur Verfügung steht.
Daher appellieren wir an die Landesregierung, sich nochmal die Personalstärke der einzelnen Suchtberatungsstellen genauer anzuschauen, um in Zukunft eine Beurteilung abgeben zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es bei der Suchtberatung nicht nur um die individuelle Unterstützung von Betroffenen geht, sondern auch um die Stärkung unserer Gemeinschaft als Ganzes.
Wenn wir es schaffen, Menschen aus der Sucht zu befreien, eröffnen wir ihnen nicht nur neue Perspektiven und Chancen, sondern stärken auch die wie von mir eingangs erwähnte Wirtschaft und das soziale Gefüge unserer Gesellschaft. Auch wenn sich die Anzahl der Hilfesuchenden seit 2020 rückläufig entwickelt hat, müssen wir uns weiter für eine umfassende und nachhaltige Suchtberatung in unserem Land einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Betroffene weiterhin die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Denn die Suchtberatung in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Thema, vor dem wir uns hier Anwesenden in diesem hohen Hause nicht verschließen dürfen.
Es gilt das gesprochene Wort.