42. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel in Vertretung für Helge Schwab zu “Aktuelle Situation der Notarztstandorte in Rheinland-Pfalz” – mit Video

Besprechung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Auf die Frage der CDU „wie die Notarztstandorte personell besetzt waren (planmäßige und besetzte Stellenzahl und Beschäftigungsstatus)“ antworte die Landesregierung am Beispiel Kusel für die Stellenzahl: „Besetzung durch die Abteilung für Anästhesiologie ohne explizit ausgewiesenen Stellenschlüssel ergänzt durch zwei festangestellte Notärzte und freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte“. Als Hinweis ergänzen die Landesregierung: „Werktags von 8-16 Uhr durch die Abteilung Anästhesie; Nachts und am Wochenende und feiertags durch die beiden festangestellten Notärztinnen und Notärzte, sowie freiberufliche Ärztinnen und Ärzte“. Die SOLL-Vorhaltezeit liegt nach Ihren Angaben bei 24/7. Die Abmeldezeit lag, gemessen an der SOLL-VORHALTEZEIT bei 18 Prozent im zweiten Halbjahr. Zum Vergleich: in Trier bei 0 Prozent, in Hermeskeil bei 37,4 Prozent. Hier lag auch der Monatsspitzenwert bei 52,4 Prozent im September 2022. Der überwiegende Grund der Abmeldung war: „Dienst kann nicht besetzt werden“. Eine uns allen bereits sehr vertraute Formulierung.

Auf die Frage, welches die Folgen für die Patientenversorgung sind antwortet die Landesregierung: „Generell wird bei vorliegender notärztlicher Indikation stets georeferenziert die nächstverfügbare Notärztin bzw. der nächst-verfügbare Notarzt vom jeweils aktuellen Standort aus eingesetzt. Ist ein Notarztstandort nicht besetzt, kann dies konsekutiv zu längeren Anfahrtszeiten führen und damit ergänzende Maßnahmen verzögern. Unabhängig davon übernehmen eintreffende Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter qualifizierte heilkundliche-, auch invasive Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung im Krankenhaus vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.“

Auf Frage 7: „Welche Probleme sind z.B. in Form zeitlicher Verzögerungen oder anderer Art aufgetreten?“ lautet die Antwort: „Es ist in der Regel mit einer längeren Anfahrtszeit des NEF zu rechnen, weitere konkrete Probleme haben die zuständigen Rettungsdienstbehörden auf Anfrage nicht berichtet.“

Auf die Frage, wie sich die Erkenntnisse der Landesregierung gestalten, ob ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist und wie die Entwicklung dieser Erkenntnisse war antwortet diese reflexartig: „Die Rettungsdienstplanung inklusive der Einrichtung von Notarztstandorten ist Aufgabe der örtlich zuständigen Rettungsdienstbehörden. Die Probleme bei der Besetzung notärztlicher Dienste haben im Verlauf der pandemischen Lage zugenommen. Die Landesregierung erwartet eine weitere Verschlechterung der Verfügbarkeit von Notärztinnen und Notärzten“. Bis hierher danke ich für das Zuhören bei den Zitaten aus der Antwort des Herrn Innenministers.

Ich werde nun versuchen die unzähligen Worthülsen in ein verständliches Deutsch zu übersetzen:

1. Es ist leider kein ärztliches Personal vorhanden.
2. In absehbarer Zeit bekommen wir auch kein ausgebildetes Personal.
3. Und Zuständig sind im Übrigen immer andere!

Herr Staatsminister Ebling, diese Worthülsen in der Beantwortung der Großen Anfrage hätten Sie sich sparen können. Wissen Sie wie es sich anfühlt, länger als eine Stunde einen Menschen zu reanimieren bis ein Notarzt zur Verfügung steht, um die lebensrettende Medikation verabreichen zu können? Ist Ihnen schon einmal ein Mensch in den Armen verstorben, weil keine ärztliche Hilfe verfügbar war? Ihre Oberflächlichkeit ist ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen, die durch fehlendes Personal einen liebgewonnenen Menschen verlieren. Sie können nicht immer alles von sich weisen. Auch nicht durch vermeintlich ressortübergreifende Zuständigkeiten.

Die Menschen in unserem Land interessiert es nämlich nicht, ob jetzt gerade das Innenministerium, das Wissenschaftsministerium oder das Gesundheitsministerium zuständig gewesen wäre. Diese Regierung lehnt es ab, ausreichend Ärzte auszubilden, um zumindest in den nächsten zehn Jahren alle vakanten ärztlichen Stellen besetzen zu können. Bemerkt nicht, dass die Studienplätze bei weitem nicht ausreichen, weil die Anzahl der derzeit schon fehlenden Ärzte durch noch mehr altersbedingt ausscheidende Ärzte weiter dramatisch erhöht wird.

Wir verlieren wertvolle Zeit, diskutieren hier immer wieder um die Anzahl der Plätze in der vorklinischen Ausbildung. Wie sieht es denn mit der klinischen Ausbildung aus? Sind hier alle Hausaufgaben erledigt, alle Möglichkeiten in unserem Bundesland genutzt?
Bitte Entschuldigen Sie, Herr Innenminister, auf Grund Ihrer Ressortverteilung sind Sie jetzt ja leider schon wieder nicht mehr Zuständig. Ihre Ampel scheint langsam abgemeldet. Genau wie die Besetzung der Notarztstandorte.

Eine Frage hätte ich noch: „Ist Ihr Dienst zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung noch besetzt?“  Oder kann dieser ebenfalls nicht besetzt werden“?

Es gilt das gesprochene Wort.

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