Antrag der CDU-Fraktion
Wann handelt Europa endlich? – oder wie die Kommunen im Land die Suppe auslöffeln müssen! Seit Jahren wird das Thema „Flüchtlinge“ in den verschiedensten Parlamenten diskutiert – warum finden wir hier nicht einen Lösungsweg? Diese Frage habe ich mir gestellt, als ich die beiden Tagesordnungs-punkte 10 und 11 gelesen habe.
Und ich habe mich dann gefragt – liegt der Schlüssel jetzt in der Konzentration einer Zentralen Ausländerbehörde bei der ADD? Was würde sich ändern? Würde dann nicht auch wie bereits in der Vergangenheit geschehen, mittels einer Ministerentscheidung ein rechtskräftig abgeschlossenes Abschiedeverfahren aufgehoben – sie wissen wovon ich rede.
Was uns aber im Moment bewegt, ist neben der großen Anzahl an Menschen aus der Ukraine, um die die Kommunen sich kümmern müssen, die erneut stark gestiegene Anzahl an Flüchtlingen aus anderen Staaten der Welt. Und die neue Art und Weise der Zuteilung mittels Pufferung ist zwar für viele Mitarbeitenden in den Verwaltungen überraschend gekommen, stellt aber nicht das Hauptproblem dar.
Hauptproblem ist und bleibt, unabhängig von der Anzahl der Neuanträge, das generelle Problem der geordneten Rückführung in das Heimatland oder nach dem Dublin-III-Abkommen in das Land in Europa, wo die Ersterfassung erfolgt ist bzw. der Erstantrag gestellt wurde. Es muss doch inzwischen bis ins Bundesinnenministerium die Erkenntnis gelangt sein, dass die Kommunen sich hauptsächlich um Menschen kümmern müssen, die keine Bleibeperspektive haben oder die bereits einen Asylantrag in einem anderen Land gestellt haben. Wenn die Maßnahmen die Rückführung oder Zurücküberstellung erfolgreich wären, hätten unsere Kommunen die Kapazitäten und würden auch den Wohnraum finden, den Menschen, die wirklich eine Bleibeperspektive haben, auch zusteht.
Auch die unterschiedliche Praxis von Landkreis zu Landkreis; von Stadt zu Stadt, macht es nicht einfacher. Aus meiner Zeit als Landrat im Eifelkreis kann ich berichten, dass wir einen sehr gesetzkonformen und gesetzesausschöpfenden Maßstab angelegt haben. Trotzdem ergeben sich auch hierbei immer wieder Abschiebehindernisse bei plötzlich auftretenden Zweifeln an der Reisefähigkeit der betroffenen Person. Der Pilot einer Lufthansamaschine in Frankfurt verweigert die Mitnahme; die begleitende Bundespolizei sieht massive Probleme bei der sicheren Überführung oder aber plötzlich auftretende gesundheitliche Aspekte führen zu einer medizinisch notwendigen Untersuchung. Was bleibt – eine Überstellung in ein EU-Mitgliedsland scheitert, die Kommunen bleiben mit dem Fall allein und müssen tagtäglich weitere neue Fälle bearbeiten.
Der Brandbrief, den verschiedene Orts- und Verbandsgemeindebürgermeister und auch Landräte in den letzten Wochen versandt haben, ist aktuell das sichtbarste Zeichen einer gescheiterten Flüchtlingspolitik in Europa, in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz. Die Städte und Gemeinden sind längst an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Gemeinsam mit einem hohen Engagement der Bevölkerung ist vor Ort die Unterbringung, Versorgung und beginnende Integration noch gelungen. Das Dilemma zwischen der humanitären Pflicht und den faktischen Möglichkeiten wird immer größer. Es fehlen ausreichende Unterkünfte und Wohnraum, Kitas und Schulen sind überlastet und freie Plätze in Sprach‐ und Integrationskursen kaum verfügbar.
Den Kommunen fehlt zunehmend das notwendige Personal für die vielfältigen Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen. Dies beginnt bei den Ausländerbehörden, setzt sich über die Jugendämter, die Erzieherinnen und Erzieher bis zu den Hausmeistern fort. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, das vorhandene Personal dadurch zu entlasten, dass Standards systematisch reduziert und bürokratische Verfahren konsequent vereinfacht werden. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Unterbringung von älteren unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die Abrechnung von Flüchtlingskosten und die vielfältigen Dokumentationspflichten.
Daneben muss der Bund sicherstellen, dass Personen ohne Bleiberecht auch konsequent in die Herkunftsländer zurückgeführt werden. Die Zahlen aus 2022 zeigen, dass Abschiebungen nur zu einem geringen Teil erfolgreich sind. Eine Rückführung der nicht bleibeberechtigten Menschen sollte regelmäßig direkt aus den Ankunftszentren erfolgen. Wir brauchen eine gezielte Rückführungsoffensive. Die Ermöglichung von Rückführung sollte durch eine Ausweitung bestehender beziehungsweise dem Abschluss zusätzlicher bilateraler Abkommen mit den Herkunftsstaaten weiter verbessert werden. Die Absicht und die ersten Aktivitäten der Bundesregierung mit den neuberufenen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen ist ein richtiger Ansatz.
Hier zählen aber jetzt nur die Erfolge. Für die FREIEN WÄHLER steht neben dem humanitären Gesichtspunkt auch die Sicherstellung des sozialen Friedens in den Kommunen im Mittelpunkt. Von daher lehnen wir die im Antrag der CDU formulierte Forderung einer zentralen Ausländerbehörde ab – es würde sich nichts verbessern, denn die Hauptarbeit verbleibt bei den Kommunen.
Es gilt das gesprochene Wort.