Freiberufler im Ruhestand müssen endlich auch von der Energiepreispauschale profitieren

Joachim Streit: Landesregierung muss sich auch hier endlich für rasche Lösung in Berlin stark machen

MAINZ. Die von der Bundesregierung im Spätsommer 2022 beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde an Arbeitnehmer in der Regel mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Später folgten weitere Gruppen von Erwerbstätigen, Rentnern und Pensionären. Seit dieser Woche haben nun auch Studenten die Möglichkeit, die Energiepreispauschale, die in ihrem Fall 200 Euro beträgt, zu beantragen. Freiberufler im Ruhestand – also Leistungsbezieher berufsständischer Versorgungswerke – müssen indes weiter auf eine entsprechende Auszahlung warten.

Hierzu der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz, Joachim Streit: „Die ,Verwaltungsvereinbarung‘ ist für mich bereits jetzt das Unwort des Jahres 2023. Man kann den Bürgern nicht mehr vermitteln, wieso der Nachbar als Arbeitnehmer mit Gasheizung bereits von der Energiepreispauschale, der Übernahme der Abschlagszahlung von Dezember und dem Preisdeckel profitiert hat, man selbst als Freiberufler im Ruhestand mit Ölheizung bis dato hingegen leer ausgegangen ist.“

Joachim Streit weiter: „Im Zuge der Entlastungspakete ist es zur Mode geworden, dass das Land schulterzuckend mit dem Finger auf die Berliner Ampel deutet und vorgibt, ihm seien mangels unterzeichneter Verwaltungsvereinbarungen die Hände gebunden. Man kann erwarten, dass zumindest klar kommuniziert wird, wann denn nun endlich auch die Letzten mit der Auszahlung der Energiepreispauschale rechnen können oder dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine rasche Lösung stark macht. Jenseits der Gerechtigkeitsfrage ist es ja nicht so, als ob die Preise für Freiberufler im Ruhestand nicht gestiegen wären.“

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