FREIE WÄHLER fordern Abschaffung der Altershöchstgrenze bei Schöffen
MAINZ. Händeringend werden derzeit wieder Laien gesucht, die sich für die nächste fünfjährige Amtsperiode von 2024 an bereit erklären als ehrenamtliche Richter zusammen mit Berufsrichtern Recht zu sprechen. Bundesweit werden circa 60.000 Schöffen benötigt, für Rheinland-Pfalz allein rund 2.800 Personen. Und diese Zahlen beziehen sich nur auf die letztlich ausgewählten Haupt- und Hilfsschöffen. Die Mammutaufgabe, die den Kommunen auferlegt wird, ist jedoch die doppelte Anzahl an geeigneten Personen auf die Vorschlagsliste zu setzen. Daher forderte die FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion in der jüngsten Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags die Abschaffung der Altershöchstgrenze bei Schöffen.
Die Kommunen sind sich einig, dass eine Zwangsverpflichtung, ein Ehrenamt für fünf Jahre auszuüben, hier nichts bringt, sondern dass man auf Freiwilligkeit setzen muss. „Mit einer Zwangsverpflichtung von Schöffen, um dem benötigten Bedarf gerecht zu werden, tun wir weder den Personen, den Amtsgerichten, noch uns – der Gesellschaft – einen Gefallen. Nutzen wir die Ressourcen, die wir haben und geben älteren Menschen, die Zeit und Lust haben, die Gelegenheit, sich ehrenamtlich in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Denn, wo haben wir besser die für das Schöffenamt so wichtigen Voraussetzungen von Lebenserfahrung und Menschenkenntnis abgebildet als hier“, so Stephan Wefelscheid rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion.
§ 36 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht vor, dass die von den Gemeinden aufzustellenden Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Eingeschränkt wird dies jedoch durch die in § 33 GVG benannten Faktoren, die unter anderem unter Nummer 2 vorsehen, dass Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, nicht zu Schöffen berufen werden sollen. „Der Wandel hin zu einer älter werdenden Gesellschaft verlangt ein Infragestellen überkommener gesellschaftlicher Normen, damit ältere Menschen ihre Fähigkeiten wieder besser in die Gesellschaft einbringen können. Unsere pluralistische Gesellschaft muss sachgerecht auf der Richterbank widergespiegelt werden“, erklärte Wefelscheid zu dem von der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag auf Bundesratsinitiative zur Abschaffung oder zumindest Anhebung der Altershöchstgrenze im rheinland-pfälzischen Landtag. Bedauerlicherweise wurde dieser Antrag jedoch mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der CDU abgelehnt.