Untersuchungsausschuss “Flutkatastrophe”: Kritik an Revisionsbericht zu verspätet gelieferten Akten

Zum Bericht der Revisionsgruppe zur Aufklärung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Aktenübersendung der Polizei an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ im rheinland-pfälzischen Landtag nimmt der Obmann der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion im UA18/1, Stephan Wefelscheid, nach kursorischer Durchsicht des 49 Seiten umfassenden Abschlussberichtes der Revisionsgruppe vom 12. Dezember 2022 Stellung wie folgt:

„Wichtigste Erkenntnis ist für mich, dass die Revisionsgruppe, allen voran ihr Leiter Christian Seel, verdeutlicht hat, dass die großangelegte Aktenaufbereitung seit September ein verlässliches Maß an Zuverlässigkeit geboten habe.

Diese Feststellung ist wichtig, weil sie uns damit eine gefestigte Datenbasis für die finale Arbeit im Untersuchungsausschuss liefert. Ich gehe daher davon aus, dass es keine weiteren Aktenbestandteile mehr gibt, die dem Untersuchungsausschuss bisher unbekannt wären.

Inwieweit bei den gelieferten Akten beziehungsweise Aktenbestandteilen in der Vergangenheit tatsächlich zu dem jeweiligen Zeitpunkt eine Vollständigkeit im Sinne der abgegebenen Vollständigkeitserklärung vorlag, kann erst nach detailliertem Studium des Abschlussberichtes beantwortet werden. Hier müssen die jeweiligen Aktenbeiziehungsbeschlüsse und abgegebenen Vollständigkeitserklärungen mit den Erkenntnissen der Revisionsgruppe abgeglichen werden.

Bemerkenswert ist für mich allerdings die Feststellung des Herrn Seel in der Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren und für Sport, wonach die händische Aufbereitung der Email-Postfächer im Lagezentrum des Innenministeriums ein verlässliches Maß an Zuverlässigkeit geboten habe.

Hier stellt sich für mich die Frage: Welches Maß war denn bis zur Aufnahme der Arbeit durch die Revisionsgruppe Maßstab der Aktenaufbereitung im Lagezentrum des Innenministeriums? Lag bis dahin kein verlässliches Maß an Zuverlässigkeit vor?!  Und wieso mussten diese Prozesse, die ein verlässliches Maß an Zuverlässigkeit bieten, erst nachträglich implementiert werden? Diese Feststellung des Revisors Seel lässt tief blicken.

Hinzu kommt, dass – wie der Revisor Seel in der Pressemitteilung selber ausführt – im Bereich des Lagezentrums die Aufteilung in thematische Bereiche sicherlich nicht hilfreich war, da diese zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt und die Gefahr für Defizite erhöht hätte.

Oder anders ausgedrückt: Man könnte auch sagen, ohne die strukturierte Arbeit des Untersuchungsausschusses wären die Defizite in der Aktenaufbereitung des Lagezentrums des Innenministeriums gar nicht offenbar geworden!

Auch wenn der Revisor Seel zu dem klaren Ergebnis kommt, dass keine Vertuschung erkennbar war – eine sortierte, aufgeräumte und das Aufklärungsziel unterstützende Aktenlieferung stelle ich mir anders vor. Wäre das verlässliche Maß an Zuverlässigkeit von Beginn an Maßstab gewesen, wäre der Untersuchungsausschuss vermutlich schon zu Ende.“

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