33. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Ganztagsschulen, Ganztagsschulbetreuung und Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung” (Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vor 20 Jahren hat der Ganztagsausbau in Rheinland-Pfalz begonnen und seitdem wird das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut. Dies zeigen auch die Zahlen der Anlage 1b in der Antwort der Landesregierung.  Und wir erinnern uns alle daran, was der Auslöser für diese intensiven Diskussionen über eine Reform unseres Bildungswesens waren: 2002 stand das Konzept Ganztagsschule noch unter den Eindrücken der internationalen Leistungsvergleiche wie PISA und TIMSS.

Diese gaben Anlass, Förderangebote auszubauen und deutschlandweit Ganztagsschulen einzuführen. Heute wird die Ganztagsschulbetreuung ZURECHT mit Chancengerechtigkeit und moderner Familienpolitik in Verbindung gebracht. Der Ganztag muss ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsangebots sein, aber das Modell – wie aktuell angeboten – genießt nicht die hohe Anerkennung der Eltern, wie es die Landesregierung darstellt. 

Bei allen Vorteilen und guten Absichten existieren auch Vorbehalte, die berücksichtigt werden müssen:

Eltern wollen ein flächendeckendes Nachmittagsangebot, aber es soll freiwillig und flexibel anpassbar sein. Dazu passen Ganztagsschulen in verpflichtender oder in Angebotsform jedoch nicht. Dort gilt, dass sich Schüler verpflichtend für mindestens ein Schuljahr anmelden müssen. Die weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz setzen fast ausschließlich auf diese Formen – das zeigen die Daten zu Frage 3 („wie haben sich die Zahl der Ganztagesschulen und die Zahl der Ganztagesschülerinnen und Ganztagesschüler in den letzten 20 Jahren entwickelt?).

Während es bei der Schulart Realschule Plus 141 Ganztagsschulen in Angebotsform gibt, sind es nur noch 2 in offener Form. Bei Gymnasien lautet das Verhältnis 47 zu 5. Und Integrierte Gesamtschulen setzen ausschließlich auf den Ganztag in Angebotsform. Fakt ist: Ganztag mit Teilnahmeverpflichtung überwiegt.

Bei Eltern ruft genau diese Struktur Sorgen hervor. Hier lohnt sich ein Blick darauf, worin diese bestehen?

So berichten Eltern davon, dass es keine Seltenheit ist, dass Kinder auch nach dem Ganztag noch Hausaufgaben erledigen müssen. Sie wünschen sich für ihre Kinder aber auch Möglichkeiten für die persönliche Zeit- und Freizeitgestaltung. Wie können z.B. Zeiträume für außerschulische Freundschaften geschaffen werden? Und wie lässt sich die Ganztagsschule mit Vereinen in Einklang bringen? Zwar werden die sportlichen und kreativen Freizeitangebote im Ganztag mit großem Engagement gestaltet, aber es fehlt an Professionalität, wie es z.B. Vereine leisten. Auch die Vereine sehen sich aufgrund des Ganztags mit Nachwuchsproblemen konfrontiert. Besonders die Teilnahmepflicht am Ganztag verstärkt diesem Umstand. Einige Vereine suchen bereits die Lösung in der Kooperation mit Ganztagsschulen, um Nachwuchs zu rekrutieren. Dies ist auch im Sinne der Eltern.

Aber ein Nachmittagsangebot an den Ganztagsschulen zu kreieren, ist für Vereine sehr schwierig, weil sie vorwiegend mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, die beruflich voll eingespannt sind. Hier müssen neue Wege bestritten und Lösungen gefunden werden. Der Ganztag an unseren Schulen sollte flexibler werden: Kinder brauchen eine ausgewogene Balance zwischen schulischer Bildung und Förderung. Aber sie brauchen auch Raum für die persönliche Zeit- und Freizeitgestaltung. Deshalb darf Ganztag in der heutigen, modernen Zeit nicht als Korsett gedacht werden, sondern sollte ein freiwilliges Angebot darstellen, dass Kinder und Familien entlastet und bedarfsgerecht unterstützt. Lassen Sie uns hierfür im Bildungsausschuss gemeinsame Lösungen erarbeiten.

Es gilt das gesprochene Wort.

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