31. Plenarsitzung – Helge Schwab zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Gesetzentwurf der Landesregierung) – mit Video

Video: Landtag RLP

Das eingebrachte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz soll der aktuellen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 20.07.2022 in unserem Bundesland Rechnung tragen und bevorstehende Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeinsparung sowie der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz flankieren. Aus Sicht der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind die im Gesetzentwurf der Landesregierung aufgeführten Lösungsansätze in der vorliegenden Fassung nachvollziehbar. Dies bedeutet aber nicht, dass dieser Gesetzentwurf alle grundsätzlich möglichen Änderungen und Anpassungen mit betrachtet.

Wie weit beispielsweise die Entfernung zwischen Geräuschentwicklung und Wohnbebauung sein muss, wird grundsätzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und ist dementsprechend technisch nachweisbar und somit objektiv. Die Landesbauordnung ist eher eine politische Willenserklärung, welche den Rechtsstatus im ganzen Land regeln soll. Sozusagen eine die kommunale Gestaltungshoheit flankierende Regelung. Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass der eingeschlagene Weg der Energiewende kein leichter ist.

Die voranschreitende Digitalisierung hilft uns mit KI und anderen Annehmlichkeiten, unser künftiges Leben einfacher, sicherer und bestimmt auch gesünder zu gestalten. Allerdings benötigt die Digitalisierung vor allem eines, nämlich Strom! Fossile Energien sollen der Vergangenheit angehören, während die Erneuerbaren leider weder redundant, noch in ausreichender Kapazität vorhanden sind. Die Gesellschaft wandelt sich, die Bedarfe wandeln sich. Wir verändern uns. Wir haben unendlich scheinende Flächen, welche mit Erneuerbaren genutzt werden könnten, wären hier nicht andere Vorschriften und Regelungen, die dieser Zusatznutzung entgegenwirken.

Was ist denn mit dem Gebäude des älteren Ehepaares, deren Haus auf Grund der Nähe zu einem denkmalgeschützten Haus, ohne eigenes hinzutun unter die Regelungen eines denkmalgeschützten Objektes gestellt wurde? Das Dach hätte eine optimale Ausrichtung um PV-Module aufnehmen zu können? Wäre es hier nicht an der Zeit, die Landesbauordnung auch in dieser Beziehung der veränderten Lebenswelt anzupassen, dass Eigentümer mit und auf ihrem Eigentum zur Energiewende beitragen dürfen? Ist nicht auch dies alternativlos?

Ich möchte mit diesem Beitrag in keinster Weise die eingebrachte Änderung der Landesbauordnung in Frage stellen. Vielmehr möchte ich die Landesregierung ermutigen, dieses Gesetz weiterzudenken, Möglichkeiten zu schaffen, den Normalbürger bei der Energiewende mitzunehmen. Gerne werden wir FREIE WÄHLER unsere kommunale Erfahrung in weitere Änderungsentwürfe mit einbringen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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