MAINZ. Bereits vorige Woche hatte Stephan Wefelscheid den Rücktritt des ADD-Präsidenten Thomas Linnertz gefordert. „Der ADD-Präsident vermochte im Zeugenstand des Untersuchungsausschusses am Freitag nicht darzulegen, welche konkreten Nachforschungen und Untersuchungen er aufgrund der ihm in der Behörde vorliegenden Anhaltspunkte im Hinblick auf die Frage der Einsatzleitungs-Übernahme während der Flutkatastrophe unternommen hat.“
Nach der Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss hat sich beim FREIE WÄHLER-Obmann die Ansicht verfestigt, dass „Thomas Linnertz als ADD-Präsident nicht mehr haltbar ist. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz ist es nun mal der ADD-Präsident, der als sozusagen oberster Katastrophenschützer des Landes die Verantwortung trägt, bei Großschadenslagen entsprechend tätig zu werden“. Die Einschätzung Wefelscheids, dass der ADD-Präsident nach § 24 LBKG (Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes) Einsatzleiter im Falle eines Großschadensereignisses sei, wurde von Linnertz auf die Nachfrage des FREIE WÄHLER-Obmanns im Untersuchungsausschuss bestätigt.
Zudem habe es die ADD versäumt, so Stephan Wefelscheid, entsprechende Konzepte für den Fall eines großflächigen Hochwasserereignisses aufzustellen. „Hier lagen seitens des Landes keine entsprechenden Pläne in der Schublade. Dabei ist das sogenannte Jahrhunderthochwasser 2016 noch nicht so lange her.“ Auch fehlte bei der ADD jegliches Kartenmaterial, das deren Koordinierungsstelle über die topographischen Verhältnisse ins Bild hätte setzen können.
Auch dieser Umstand ist für den FREIE WÄHLER-Obmann unerklärlich. Für ihn beginnt jede Lageaufklärung mit dem topographischen Lagebild: „Wer in der Krise das Gebiet des Einsatzes nicht kennt, kann die Krise auch nicht bewältigen!“
Inwieweit Innenminister Roger Lewentz für die Versäumnisse der Flutnacht persönliche Verantwortung übernehmen muss, wird laut Stephan Wefelscheid maßgeblich von der Frage abhängen, ob der Innenminister in der Flutnacht die derzeit in den Medien diskutierten Videos des Polizeihubschraubers gesehen hat oder nicht. Nach Lewentz‘ Aussage vor dem Untersuchungsausschuss habe er in der Flutnacht keine Kenntnis von den entsprechenden Videos gehabt. Interessant daran: Auch das Lagezentrum des Innenministeriums hatte in der Flutnacht nach Aussage der Zeugen David Wincek und Jörn Grünhagen keine Kenntnis über diese Videos.
Für Stephan Wefelscheid stellt sich daher die zentrale Frag: Was ist mit den Videos passiert? Und: Gab es eine Live-Übertragung in das Polizeipräsidium oder andere Dienststellen?
Wer hatte in der Flutnacht konkret Einblick in die Videos? Um diese Frage zu klären, hat Wefelscheid heute (Dienstag) zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gerichtet. Zum einen will er grundsätzlich wissen, wie Polizeihubschrauber Videoaufnahmen fertigen und wie das Prozedere im Generellen ist. In der zweiten Anfrage möchte Wefelscheid im Besonderen erfahren, wie konkret der Gang der Videos war.
Im Hinblick darauf, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz gestern (Montag) auf Nachfrage der Rhein-Zeitung mitteilte, dass sie nicht in Kenntnis der Flutvideos wäre – was insofern verwundert, weil die Polizei Koblenz Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft ist -, hat Wefelscheid zudem heute einen dringlichen Berichtsantrag für die nächste Rechtsausschusssitzung mit dem Titel „Polizeivideos Flutkatastrophe Ahrtal“ eingereicht. Der FREIE WÄHLER-Obmann hofft, dass dieser Antrag noch auf die Tagesordnung des Rechtausschusses am 6. Oktober gesetzt wird. „Schließlich müsste es im Interesse aller Ausschussmitglieder sein, Aufklärung in der doch drängenden Frage zu erlangen, wer wusste in der Flutnacht wann was?“