Kosten des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Bürger abgewälzt

Joachim Streit zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften / Landesfinanzausgleichsgesetz

MAINZ. „Mit der Erhöhung der Nivellierungssätze ist klar, wer die Kosten der Neuordnung Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen trägt: Bürger und Gewerbetreibende“, urteilt Joachim Streit, Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion über das Landesfinanzausgleichsgesetz, das am heutigen Mittwoch im Plenum seine erste Beratung erfährt.

Kommunen sollen somit gezwungen werden, ihre Hebesätze bei der Grundsteuer A auf 345, der Grundsteuer B auf 465 und der Gewerbesteuer auf 380 Punkte zu steigern. Passen sich Kommunen nicht an das Niveau der Nivellierungssätze an, erhalten sie in der Konsequenz weniger Landeszuweisungen. „Auf diesem Weg wirkt die Landesregierung in Krisenzeiten als Inflationstreiber“, so Streit. „Man hätte die gleichzeitig laufende Grundsteuerreform im Ergebnis abwarten müssen. Denn sie wird zu höheren Bewertungen führen. Jetzt zwingt die Landesregierung die Gemeinden und Städte vorab, die Grundsteuerhebesätze auf Bundesdurchschnitt anzuheben. Es ist vollkommen unverhältnismäßig vom Land, den Bundesdurchschnitt anzuwenden, denn damit werden kleine rheinland-pfälzische Gemeinden mit großen Städten aus Nordrhein-Westfalen in einen Topf geworfen.“

Aber auch die einzelnen Bausteine, aus der sich die Finanzausgleichsmasse von 3,76 Milliarden Euro im Jahr 2023 zusammensetzt, weisen Schwachstellen auf. So erhalten die Kommunen über den Symmetrieansatz im nächsten Jahr zwar 275 Millionen Euro, jedoch ist die zukünftige Höhe dieser Zahlungen ab 2025 an die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gekoppelt. „Warum unsere Kommunen unter einer – möglicherweise eigens verschuldeten – Schieflage des Landes leiden müssen, erschließt sich mir nicht. Die Gelder aus dem Symmetrieansatz geben keinerlei Planungssicherheit. Mir scheint, als würde die Landesregierung durch diese 275 Millionen Euro darüber hinwegtäuschen wollen, dass dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) insgesamt originäre Landesmittel fehlen“, so Joachim Streit.

Dass die Finanzausgleichsmasse in Summe zu niedrig ausfällt, belegen insbesondere die Zuschläge für Investitionen. Gerade einmal 750 Millionen Euro – plus einer Sonderzahlung in Höhe von 5 Prozent – sollen über den KFA an die Kommunen fließen. Joachim Streit kritisiert: „Sieht man sich den Investitionsstau rheinland-pfälzischer Kommunen allein in den Bereichen Schule und Kita an, wird sehr schnell deutlich, dass auch zukünftige Generationen von Bürgermeistern ihn nicht abbauen werden können.“

Es gibt weitere Punkte, die die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion am Entwurf zur Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) bemängelt: So ist es zwingend notwendig, dass die geplante Evaluation nicht erst 2025 stattfindet, sondern jährlich überprüft wird, ob der KFA angepasst werden muss. Auch die Sonderregelung, die Lex BioNTech, dass nur für das Jahr 2023 niedrigere Abgaben reicher Kommunen innerhalb des horizontalen Finanzausgleichs fällig werden, ist fragwürdig. Gleichzeitig finden Sondereffekte wie die Ukrainekrise und die massiv steigenden Energiepreise – beides immense Belastungen für die Kommunale Familie – kaum Berücksichtigung.

Joachim Streit: „Das uns vorgelegte Konstrukt ist in vielen Bereichen intransparent. Da hat es auch nicht geholfen, dass uns dieser hochkomplexe Gesetzentwurf nur knapp eine Woche vor der Lesung im Plenum zur Verfügung gestellt wurde. Klar ist aber, dass das Land in der Pflicht steht, den Kommunen deutlich mehr Zuweisungen bereitzustellen und sie nicht durch die Hintertür zu nötigen, durch Steuererhöhungen in die Taschen der Bürger zu greifen. In dieser Form werden wir dem LFAG nicht zustimmen, es muss überarbeitet werden.“

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