25. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Kommunale Bauprojekte sichern – Förderquoten den Preissteigerungen anpassen!” (Antrag der CDU-Fraktion) – mit Video

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Die auskömmliche Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen ist die wichtigste Aufgabe der Landesregierung im System der staatlichen Gliederung von Zuständigkeiten und Aufgaben. An dieser Stelle sind die Entscheidungen des VGH zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Finanzierung zu nennen. Mit dem Antrag auf eine angepasste Finanzierung kommunaler Bauprojekte und Baumaßnahmen wird zwar vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen im Bausektor eine Teillösung von den Kolleginnen und Kollegen der CDU abgestrebt – die Ursache des bisherigen Rückstaus bei den kommunalen Investitionen wird dadurch jedoch nicht behoben.

Und wieder einmal sind wir bei den ungeklärten Finanzierungsproblemen, die auch mit langwierigen Ausschreibungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zusammenhängen, von der ersten Idee eines Projektes bis zur Umsetzung. Wenn zwischen Anmeldung, Prüfung und vorläufiger Aufnahme in ein Bauprogramm mit entsprechender Landesförderung Jahre vergehen, sind Kostensteigerungen völlig normal.

Zu Anfang meiner Tätigkeit als Bürgermeister einer Ortsgemeinde rechneten wir mit Steigerungen von 3-5 % pro Jahr. Heutige Baupreissteigerungen erscheinen unkalkulierbar! 10 bis 15 %, ja teilweise schon 25% pro Jahr muss man rechnen, wenn man die derzeitigen Energiekosten mitberücksichtigt. Das sind die Tatsachen, die dem kommunalen Bauherrn mehr als Bauchschmerzen bereiten.

Bei finanzschwachen Kommunen kommt dann die Frage der haushaltsrechtlichen Genehmigung, die von der Erhöhung der Realsteuer abhängt oder die Prüfung durch das Finanzministerium nach § 18 Abs. 2 LFAG. Hat man dann eine Endbewilligung vorliegen, fängt das zweite Kapitel dieser scheinbar endlosen Geschichte an: Ausschreibung der Planungen und technischen Ausführungen, dann die Suche nach geeigneten Unternehmen, die die Maßnahme dann auch im vorgesehenen Förderzeitraum umsetzen können – vorausgesetzt, Baumaterial ist verfügbar. Weitere Unwägbarkeiten bedingt durch Kostensteigerung auf Grund gestörter Lieferketten inklusive.

Bei großen Projekten gibt es noch einen Zwischenschritt: Man sucht zuerst ein Büro, das die Ausschreibung für die geeigneten Architekten durchführt, und nachdem der Architekt gefunden ist, kommt die meist europaweite Ausschreibung des Projektes. Seit einem Monat schwebt auch noch das Damoklesschwert der steigenden Kreditzinsen über allem.

Wie sieht denn die Lösung der Regierung aus? Schaffen Sie es die Verfahren zu vereinfachen und unsere Kommunen dabei wirklich verlässlich zu unterstützen? Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen ihre Steuern in unseren Kommunen, in denen sie leben. Sie haben ein Anrecht darauf, im ganzen Land zumindest ähnliche Bedingungen vorzufinden. Es liegt an uns, wie wir die meist kleinen Kommunen finanziell ausstatten um gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.

Das Land soll nicht für Fehler haften müssen, die auf kommunaler Ebene passieren. Darum geht es nicht. Es geht um die der Marktsituation geschuldeten und nicht von den Kommunen verursachten Mehrbelastungen, die mit demselben prozentualen Fördersatz zu bewilligen sind, wie die ursprüngliche Maßnahme bewilligt wurde. Es geht darum, unsere Kommunen in die Lage zu versetzen, wieder bauen zu können. Ohne Angst der Überschuldung.

Selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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