Es ist ein historisches Ereignis, dass mit der neuen Geschäftsordnung des Landtages die Möglichkeit geschaffen wurde, aktuelle Debatten durch Anträge der Fraktionen zu ersetzen. Und es fällt jetzt den FREIEN WÄHLERN zu, von dieser Option erstmals Gebrauch zu machen. Eine – wie ich finde – gelungene Änderung der bisherigen Praxis.
Unser Antrag lautet in der Überschrift: „Amtsausstattung von Bundeskanzlern a.D. und die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenrechte gesetzlich regeln.“
Worum geht es bei diesem Antrag nicht?
- Es geht nicht darum, einem Bundeskanzler a.D. das Ruhegehalt zu streichen bei missfallenden Äußerungen.
- Es geht nicht um eine Neiddebatte, dass neben dem Ruhegehalt auch Kosten der Altkanzler für Büro und Mitarbeiter gezahlt werden. Das Amt wirkt nach und diese Nachwirkungen sind vom Staat auszustatten.
- Es geht um die Frage: Geschieht die Amtsausstattung durch den Haushalt oder durch ein formelles Gesetz, das Art, Umfang und Maß bestimmt und für den Bürger als Steuerzahler, aber auch für den Berechtigten rechtswirksam und kontrollierbar ist.
- Es geht bei unserem Antrag nicht um die Frage, wieviel darf ein Altkanzler neben dem Ruhegehalt bei Privatunternehmen verdienen.
- Es geht auch nicht um die Frage, einem Altkanzler einen Maulkorb zu verpassen, wie 2014 auf Initiative von Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit durch den Entschließungsantrag von Grünen und Konservativen im EU-Parlament, Schröder „keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen sollte, die Russland betreffen“. Das kann der Vorstand der SPD, wie wenige Tage vor Kriegsbeginn geschehen.
- Es geht hier auch nicht um die Frage, was ist verboten und was ist nicht verboten, sondern um die Frage: Was man macht und was man nicht macht?
Und das Ausrichten seines Verhaltens um das, was man macht und das, was man nicht macht – das nennt man ANSTAND.
Diesen Anstand hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer formuliert, als sie sagte: „Es ist vollkommen klar, dass ich das Handeln von Gerhard Schröder total verurteile. Man sollte sich nicht hinreißen lassen zu glauben, als sei irgendwer in der SPD auf Seite Schröders.“ Und ich sage Ihnen: Die Welt wird nicht nur von denen bedroht, die böse sind, sondern von denen die Böses zulassen und von denen, die Böses nicht benennen, obwohl sie sie es könnten. Es geht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Es geht um Menschenrechtsverletzungen und es geht um Kriegsverbrechen. – und die vollkommene Distanzierung vom russischen Präsidenten und dessen industriell-militärischen Komplex. Und so geht es bei unserem Entschließungsantrag um die Frage, wo wir stehen, meine Damen und Herren. Wir, die wir als Organe des Staates Verantwortung tragen. Der Bürger verlangt, dass wir den Dingen Einhalt gebieten, die nicht in Ordnung sind. Da, wo der kleine Mann ein sehr gutes Gefühl für das hat, was man macht und was man nicht macht.
Ich sprach eben davon, dass ein Bundeskanzler a.D. einen Anspruch hat, bei den Nachwirkungen seines Amtes, seiner Amtszeit, eine Büroausstattung zu erhalten. Ich sprach also von seinen Rechten. Daneben stehen auch Pflichten. Wir kennen sie bei den Beamten. Wir nennen das in Deutschland, dass es auch im außerdienstlichen Verhalten die Pflicht zum „achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten“ gibt. Wenn dies für Hunderttausende von Beamten gilt, dann gilt das erst recht für einen Bundeskanzler a.D.
Und so zielt unser Antrag auf ein Gesetz zur Festlegung der Rechte eines Altkanzlers und der Möglichkeit des Entzugs dieser Rechte, wenn außerdienstliche Pflichten verletzt werden. Zum Schluss kann ich deshalb feststellen: Gerhard Schröders Ehrenrechte als Kanzler a.D. müssen weg! Geben wir Olaf Scholz und seinen Nachfolgern ein Mittel für jetzt und alle Zukunft!
Es gilt das gesprochene Wort.
Der Antrag ist mit den Stimmen unter anderem der Ampelkoalition abgelehnt worden.