Wefelscheid stellt Anfrage zur Einstufung als „verbundene Unternehmen“
MAINZ. Um die Corona-Überbrückungshilfe III plus erhalten zu können, müssen Unternehmen verschiedene Kriterien erfüllen. Unter anderem steht der Genehmigung eines Antrags auf Überbrückungshilfe entgegen, wenn Unternehmen als „verbunden“ gelten, also nicht als wirtschaftlich unabhängig und vollständig eigenständig. Die Einschätzung, ob Unternehmen als „verbunden“ gelten, erfolgt auf Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003.
In der Interpretation der Bundesregierung ist demnach für alle Unternehmen, zwischen denen „familiäre Verbindungen“ bestehen und die im selben oder in verwandten Märkten tätig sind, anzunehmen, dass diese wirtschaftlich gemeinsam handeln und demnach als „verbunden“ gelten. Im praktischen Beispiel bedeutet das, dass ein Vater und sein Sohn, beide eigenständig im Schaustellergewerbe, einzig aufgrund ihrer familiären Verbindung nur gemeinsam und nicht jeweils für ihren Betrieb einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen dürfen. Und das, obwohl die Unternehmen wirtschaftlich voneinander völlig unabhängig agieren und sämtliche sonstigen Kriterien erfüllt sind.
„Gerade im traditionsreichen Schaustellergewerbe liegen oft familiäre Strukturen vor, dass etwa die Eltern Fahrgeschäfte betreiben und sich die nächste Generation mit anderen Attraktionen, Imbissbuden oder dergleichen selbstständig macht“, weiß Werner Hammerschmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM). „Nach den geltenden Regeln kann jedoch nur für einen der Betriebe Überbrückungshilfe beantragt werden, auch wenn beispielsweise völlig unterschiedliche Märkte angefahren werden“, kritisiert der BSM. „Wir bedanken uns ausdrücklich bei der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, bei der unser Anliegen nicht auf taube Ohren stieß.“
„Hier gibt es ein Loch im Sicherungsnetz, das die Überbrückungshilfe gerade für unsere kleinen, familiär geführten Unternehmen darstellen sollte“, befindet Stephan Wefelscheid, wirtschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz – und dies betreffe nicht nur das Schaustellergewerbe. „Eine solche Benachteiligung einer schon schwer getroffenen Branche dürfen wir nicht
einfach in Kauf nehmen. Es muss möglich sein, dass Unternehmer auch bei familiärer Beziehung zueinander die wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer Betriebe auf geeignete Weise darlegen können, um somit nicht als verbundene Unternehmen behandelt zu werden“, fordert Wefelscheid. Dies sei auch der Empfehlung der Europäischen Kommission zu entnehmen. Dort wird Unternehmen eingeräumt, eine entsprechende Erklärung abzugeben.
„Es muss nachgebessert werden, damit nicht anhand ungeeigneter Kriterien Hilfen pauschal verweigert werden“, zieht Wefelscheid sein Resümee.
Foto: Stephan Wefelscheid (Mitte) empfing die Abordnung des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. und sprach mit Hauptgeschäftsführer Werner Hammerschmidt (links) sowie Achim Müller (Vorsitzenden des Markt-, Reise- und Schaustellerverbandes Rheinland-Pfalz).