Abkehr von 2G im Einzelhandel – Einführung von FFP2-Maskenpflicht

FREIE WÄHLER stellen Antrag fürs Plenum

MAINZ. Noch herrscht in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu acht Bundesländern – unter anderem den Nachbarländern Saarland, Baden-Württemberg und Hessen – die 2G-Regel im Einzelhandel. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion hatte in der vorigen Woche ihre Forderung nach der Abkehr von dieser 2G-Regelung auch in Rheinland-Pfalz erneuert und stellt jetzt einen entsprechenden Antrag für die Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags in der nächsten Woche (16./17. Februar).

Darin wird die Landesregierung aufgefordert:

  1. die 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel aufzuheben.
  2. für den gesamten Einzelhandel, also auch für die Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, eine FFP2-Maskenpflicht einzuführen.

Die FREIE WÄHLER-Fraktion begründet ihre Forderungen unter anderem wie folgt:

• Die uneinheitlichen Regelungen und vor allem das Gefälle zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Nachbarländern führt zu einer Benachteiligung des rheinland-pfälzischen Einzelhandels und zu Unmut bei allen Betroffenen.

• Die Impfung weist nach derzeitiger Studienlage bei der Omikron-Variante zwar immer noch einen guten Schutz gegen schwere Verläufe, jedoch nur einen vergleichsweise geringen Schutz gegen die Infektion selbst auf (Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland RND vom 10. Januar). Somit leistet die Impfung immer noch einen wertvollen Beitrag für den Individualschutz und die Stabilisierung des Gesundheitswesens, dient jedoch nur noch bedingt der Eindämmung der Verbreitung des Virus‘.

• Andererseits hat die Schutzwirkung der FFP2-Maske im Vergleich zur Delta-Variante noch zugenommen und kann einen umso wertvolleren Beitrag zur Eindämmung der Infektionen im öffentlichen Raum leisten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und wirtschaftspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion, Stephan Wefelscheid, untermauert die Forderung: „Studien belegen bereits eindeutig, dass FFP2-Masken einen sehr hohen Schutz vor Infektionen mit der Omikron-Variante bieten. Zudem wird das Tragen von FFP2-Masken mittlerweile von der

Bevölkerung größtenteils akzeptiert. Insofern sollte schon aus gesundheitlichen Gründen die 2G-Regelung durch eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht ersetzt werden. Im Übrigen führen die unterschiedlichen Bestimmungen der Bundesländer zu Wettbewerbsverzerrungen im Einzelhandel. Dieser ist in Rheinland-Pfalz durch die 2G-Regel gegenüber den Nachbarländern benachteiligt. Bei vergleichbaren Inzidenzen müssen auch für die Wirtschaft vergleichbare Bedingungen geschaffen werden!“

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