Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe: Wefelscheid zur Vernehmung der Staatsanwaltschaft

MAINZ. Zum Stand der Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe vom 14/1.5 Juli vorigen Jahres wird die ermittelnde Staatsanwaltschaft am nächsten Freitag, 11. Februar, im Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ angehört. Der Beweisantrag hierzu war im Dezember von der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion initiiert worden. Die Vernehmung von Vertretern der Staatsanwaltschaft wird nur teilweise in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss: „Es ist sehr zu begrüßen, dass Teile der Vernehmung von Vertretern der Staatsanwaltschaft Koblenz in öffentlicher Sitzung des Untersuchungsausschusses am 11. Februar erfolgt und so dem Informationsinteresse der Allgemeinheit entsprochen wird. Eine transparente Aufklärung der Geschehnisse ist das Gebot der Stunde.“

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