Fast kein anderes Thema wird mit so viel Leidenschaft und Emotion diskutiert wie das Thema Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Sowohl im Parlamentsrund, als auch an den Stammtischen gehen die Auffassungen oftmals weit auseinander. Deshalb erlauben Sie mir die Aktuelle Debatte zu nutzen, aus der rechtlichen Perspektive das Thema zu beleuchten. Insofern ist im Betreff der Aktuellen Debatte bereits ein Fehler: „Geflüchtete“. Dieser Begrifflichkeit findet sich im Juristischen nicht wider.
Es gibt Asylbewerber und Flüchtlinge.
Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein anerkannter Asylbewerber; wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber. Ein Flüchtling im juristischen Sinn ist eine Person, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Wird ein Fluchtgrund im Zielland als relevant erachtet, kann daraus eine Anerkennung als Flüchtling entstehen.
Nicht nur für beide Gruppen, Asylbewerber und Flüchtlinge gilt: Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg. Nur wer die Sprache des Landes sprechen kann, in dem er Aufnahme beantragt hat, wird sich auf Dauer integrieren können, sofern seinem Antrag stattgegeben wurde. Auch hier müssen wir wieder juristisch klar definieren, dass wir aufgrund von internationalen und europäischen Vereinbarungen feststellen müssen, wer in welchem Land einen Antrag stellen kann. Zunächst sind die Anrainerstaaten für die Aufnahme von Flüchtlingen zuständig.
Gleichwohl ist der Aufenthalt dort auch ein Grund, die Reise fortzusetzen, um nach Europa zu gelangen. Hier ist nach dem Dubliner Übereinkommen definiert, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Diese Ausführungen vorweggeschickt, empfiehlt sich ein Blick auf die Praxis. In vielen Kommunen erleben wir im Verwaltungshandeln, dass oftmals eine, wie auch immer fortgeschrittene, Integration zu einem Abschiebehemmnis wird.
Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland.
Hier müssen wir als Gesellschaft die Entwicklungen in Afghanistan im Blick haben. Insofern sind auch Bemühungen sinnvoll, die es den Asylbewerbern und Flüchtlingen möglich macht, die Deutsche Sprache zu erlernen. Die Entwicklungen in Afghanistan geben keinen Grund zur Annahme, dass in den kommenden Jahren die Fluchtgründe entfallen werden. Insofern ist es geboten, dass wir Integrationskurse öffnen. Wir müssen aber zugleich betonen, dass die entsprechenden Verwaltungsverfahren noch laufen.
Unsere Aufgabe als Politiker ist es, dass wir alle mitnehmen:
• Menschen, die Zuwanderung skeptisch gegenüberstehen, ebenso wie
• Menschen, die Flüchtlingen eine bessere Zukunft geben wollen
Aus diesem Grund ist es angezeigt eine ehrliche Debatte über Zuwanderung zu führen, aber nicht wie sie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser eröffnet hat. Europa muss sich erklären. Dies funktioniert nicht mit Alleingängen. Dies wird nur möglich sein, wenn wir unsere humanitären Grundsätze als europäische Gesellschaft klären. Derzeit gibt es so widerstreitende Positionen – nicht nur hier im Landtag Rheinland-Pfalz – sondern in ganz Europa, so dass die Argumentation mit Recht und Gesetz nicht durchzudringen scheint.
Dennoch wollen wir FREIE WÄHLER diese Position einnehmen und bei aller Betroffenheit dazu aufrufen, dass wir Integration möglich machen und zugleich rechtsstaatliche Verfahren damit nicht konterkarieren.
Es gilt das gesprochene Wort.