FREIE WÄHLER-Fraktion stellt Entschließungsantrag im Plenum und fordert Landesregierung zum Handeln auf / Klimaschutz muss Kommunen finanziell ermöglicht werden
MAINZ. Die Landesregierung hat im Rahmen des „Kommunalen Klimapaktes“ und des „Klimaschutzkonzepts des Landes Rheinland-Pfalz“ (jeweils 2021) richtigerweise konstatiert, dass Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen unumgänglich sind, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Die Ergebnisse der aktuellen Weltklimakonferenz in Glasgow belegen, es ist fünf vor zwölf, Zeit zum Handeln! Dafür müssen auf allen Ebenen die Adressaten in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zu der gemeinsamen Anstrengung gegen den Klimawandel ermöglichen zu können: Für die FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz betrifft das auch die Kommunen.
„Seitens der Kommunen bestehen die dafür notwendige Bereitschaft sowie sachgerechte Ideen und Konzepte“, weiß Stephan Wefelscheid, wirtschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion aus seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit als Mitglied des Koblenzer Stadtrates zu berichten. Doch, um unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit tätig werden zu können, bedarf es der Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz. „Das Problem vor dem viele defizitäre rheinland-pfälzische Kommunen stehen, ist, dass das aktuelle Haushaltsrecht ihnen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen häufig verwehrt“, legt Wefelscheid den Finger in die Wunde.„Dies liegt daran, dass Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nach bisherigem Haushaltsrecht zu freiwilligen Leistungen zählen und keine Vorschrift existiert, wonach kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen als zulässige Ausnahme von der Regel erklärt werden. Hier bedarf es einer dringenden haushaltsrechtlichen Klarstellung.“ Daher haben FREIE WÄHLER einen Entschließungsantrag in den Landtag für die zehnte Plenarsitzung am Donnerstag, 11. November, eingebracht.
Hierin fordert die Fraktion unter anderem, eine zukunftsfähige Ermöglichung von kommunalen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen: Die Landesregierung müsse die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) anweisen, kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen bei der Genehmigung des kommunalen Haushalts entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. „Dies ist der einfachste Weg, den Kommunen schnell Sicherheit für die anstehenden kommunalen Haushaltsberatungen zu liefern“, so Wefelscheid – und somit den Weg für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen freizumachen.