7. Plenarsitzung (mit Video) – Joachim Streit zu: “Landesgesetz zur Errichtung eines Sondervermögens” (Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021)

Quelle: Landtag RLP

Besondere Ereignisse erfordern besondere Gesetze. Die FREIEN WÄHLER werden diesem Gesetz zustimmen.

Die Hochwasserkatastrophe hat tiefe Schneisen gerissen. Ein Sondervermögen vermag manches nicht: Es bringt keine Toten zurück, es heilt keine Verletzungen, es heilt keine Seelen.

Ein Sondervermögen vermag aber finanziell zu helfen. Ein Sondervermögen zeigt auch unsere Solidarität – Solidarität der Menschen in Rheinland-Pfalz und die Solidarität der Bundesländer und des Bundes mit Rheinland-Pfalz.

An viele ging ein Ruf: „Kommt an die Ahr, kommt in die Eifel, kommt an die Kyll, um zu helfen!“ Und viele kamen. Jetzt hilft ganz Deutschland und wir können sagen: ALLE KOMMEN MIT!

30 Milliarden Aufbauhilfe sind – auch wenn die Noten, auf die das gedruckt ist, aus Papier sind oder digital aus Nullen und Einsen bestehen – kein Pappenstiel, sondern es ist geprägte Solidarität und Ausdruck unseres Menschseins in Deutschland, der Ausdruck unseres Menschseins in Rheinland-Pfalz.

Die nationale Aufgabe des Wiederaufbaus wird durch den nationalen Fonds Aufbauhilfe 2021 gesichert und durch die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens in den Jahren 2021-2050 gestemmt. Ein Enddatum, das viele von uns nicht mehr in der heutigen Verantwortung erleben werden.

Es ist deshalb auch ein Wechsel auf die Zukunft und auf die Jungen von heute und die, die noch geboren werden. Das ist aber insofern auch gerecht, weil das, was von diesem Geld erbaut wird, die Heimat wiederherstellt, die für Menschen heute verloren ging, und eine neue Heimat bietet für die, die in Zukunft hineingeboren werden und den Nutzen haben werden.

Das heute ist der Anfang und dieses Sondervermögen wird wie es der Name des Gesetzes sagt, beim AUFBAU helfen, auch wenn vielleicht am Anfang der Aufkauf und der Abriss von Gebäuden steht.

Und die Praxis wird sich zu beweisen haben: Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung, Finanzen, Kitas, Jugend und Schulen, Soziales, Ordnung und Verkehr, Bauen Umwelt, weitere Förderprogramme.

Und hier kommt ein ganz wesentlicher Teil der Europäischen Union ins Spiel: Grundsätzlich steht demnach der EU-Solidaritätsfonds zur Abrufung von Hilfsgeldern für die von der Flut betroffenen Gebiete zur Verfügung.

Im Jahr 2013 erhielt Deutschland nach schweren Überschwemmungen 360 Millionen Euro aus dem EU-Sozialfonds. Geld, das hier in Deutschland half, das den Haushalten der Kommunen half.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden ebenfalls Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt.

Die Frist beträgt zwölf Wochen – die Flut vom 14. Juli ist nun zehn Wochen her. Der Winter naht – wir haben keine Zeit zu verlieren.

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