62. Plenarsitzung – Joachim Streit zum „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG -)

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nur zu begrüßen. Denn er betrifft ein unausgegorenes Gesetz mit vielen Schwächen und inhaltlichen Fehlern. Die Ampelregierung will natürlich das LFAG über die Zeit bis nach der nächsten Landtagswahl bringen. Deshalb ist die Evalutation erst 2026 vorgesehen.

Die Taktik, die dahinter steckt: Durch die Erhöhung der Nivellierungssätze erhalten die Verbandsgemeinden und Kreise mehr Geld auf Kosten der Kommunen. Und die Kommunen werden wegen dieses Exodus an eigenen Mitteln in der Zwischenzeit von der Kommunalaufsicht gezwungen, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen.

Damit wird die Kommunale Familie – ohne Geld des Landes – auf Kosten der Steuerzahler bis 2026 steigende Einnahmen haben. Hinzu kommt dann noch die neuen Grundsteuerreform und die dadurch erhöhten Grundstücksbewertungen und lassen das LFAG in einem anderen Licht erscheinen.

Das, meine Damen und Herren und das ständige Wiederholen in Plenum und Presse, man habe mit der Schuldenübernahme von rund drei Milliarden Euro, den Landesmitteln für den kommunalen Finanzausgleich von über 300 Millionen in 2023, den KIPKI-Mitteln von 240 Millionen und den nicht zu vergessenden Mitteln der Flüchtlingskrisenbewältigung mit über 200 Millionen Landesmitteln doch alles für die Kommunen getan, was zu leisten war, kann nur den unbedarften Zeitgenossen überzeugen.

Die Fachleute in der Anhörung im Innenausschuss am 7.2.2024 kommen da zu einem ganz anderen Ergebnis. Selbst die von der SPD vorgeschlagenen Experten haben Klartext gesprochen: Der vorliegende Gesetzesentwurf der CDU ist zu begrüßen, eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den Finanzausgleich ist anzustreben, um die stetige Erhöhung der Anforderungen und die Veränderungen der Qualitätsvorgaben des Landes – beispielhaft am KITA-Gesetz erwähnt – umsetzen zu können.

Der Einmaleffekt BIONTECH wurde viel zu hoch bewertet, der Rechnungshof bemängelt die realitätsfernen Inflationsvorgaben des Landes; die Bedarfsermittlung auf der Datenbasis 2017-2019 mit der entsprechenden Fortschreibung ist angesichts der letzten Jahre nicht zielgenau gewesen, eine zusammenfassende Erhöhung bei der Bedarfsermittlung wäre zielführender. Das Mindestmaß an freiwilligen Leistungen als Vorgaben des VGH-Urteils ist nicht gewährleistet, und so weiter und so weiter. Diese Liste ließe sich beliebig fortführen – ja ich vergaß, dann kommen ja noch die üblichen Argumente der Ampel-Koalition: Der Landesfinanzausgleich ist nur ein subsidiäres Finanzierungsinstrument, er ist keine fiskalische Rundum-Vollversicherung für Kommunen. Und das Totschlag-Argument, das Gesetz habe sich an dem hessischen Vorgehen orientiert, um verfassungskonform zu sein, hat sich ebenfalls mit der Anhörung als ein Vergleich von Äpfel und Birnen herausgestellt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen zu meiner Linken: Gestehen sie sich doch einfach mal ein, so einfach wie sie es sich gemacht haben, sind die kommunalen Haushalte nun einfach nicht zu sanieren. Wer dreißig Jahre den Kommunen, Städten und Landkreisen Geld vorenthalten hat; wer ständig neue Anforderungen und Ideen formuliert, die dann von den Bürgern und Verwaltungen vor Ort umgesetzt werden müssen – ohne das Konnexitätsprinzip zu beachten. Wer ohne Not noch nicht einmal einen Härtefallfonds von 30 Millionen Euro einrichten kann, um kleinste Regelungslücken und Härtefälle auszugleichen – aber auf der anderen Seite 3,6 Milliarden an Rücklagen hortet, der muss sich nicht nur den Fragen der Bürger stellen, sondern sich selbst auch angesichts der Expertenanhörung kritisch hinterfragen.

Meine Frage an die Experten im Ausschuss nach der Ausgestaltung eines Härtefallfonds wurden wie folgt beantwortet: „Es wäre schön, wir bräuchten keinen!“ Aber das System müsste anders ausstrukturiert sein. Ein kommunaler Finanzausgleich gleicht nicht alles aus, aber bei 60 Prozent unausgeglichenen Haushalten im Ist der kommunalen Gebietskörperschaften ist keiner da, der ausreichend zahlen kann.

Auch meine Frage nach dem Wirken und den Möglichkeiten einer Finanzausgleichskommission wurde klar beantwortet: die kommunale Seite muss in einem solchem Gremium nicht der Zaungast sein, sondern über entsprechende Rechte verfügen.

Und die Einberufung muss zeitnah erfolgen, sonst fühle ich mich an den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz erinnert. Ja, der wurde auch mal nach rund zehn Jahren des Vergessens wiedereingerichtet, ob er seither getagt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Abschließend gestatten Sie mir noch den Hinweis auf eine Besonderheit in unserem Land: Landrat Metzdorf hat in seinem Statement eine Besonderheit des luxemburgischen Grenzraums angesprochen und sagte, es fehlen 80 Millionen Euro auf der Einnahmenseite, was daran liegt, dass die Einkommensteueranteile der in Luxemburg beschäftigten Grenzpendler nicht den deutschen Wohnsitzkommunen zugeordnet werden – 80 Millionen Euro.

Die Luxemburger planen jetzt die Anzahl der Grenzpendler in den nächsten 20 Jahren zu verdreifachen. Ohne Inflation wären es dann schon 240 Millionen, die fehlen. Jetzt fehlen die in zwei Landkreisen und dem Oberzentrum, also der Stadt Trier, in der Hauptsache aber etwa in 80 Grenzgemeinden und da zu 100 Prozent.

Ich lasse Sie daher mit dem Signal der Zustimmung der Fraktion der FREIEN WÄHLER zum vorliegenden Gesetzesentwurf mit der abschließenden Frage allein: Wie könnte man im LFAG eine Regelung schaffen, um diese Delle auszugleichen?

Zusammenfassend benötigen wir:

  1. Einen Härtefallfonds
  2. Eine inflationsfeste genauere Bedarfsberechnung
  3. Ein echtes Konnexitätsprinzip
  4. Eine Sonderlösung für den Grenzraum zu Luxemburg.

Es gilt das gesprochene Wort

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