Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der CDU
Ein freiwilliger Zusammenschluss zweier Ortsgemeinden, die eine hoch verschuldet, die andere schuldenfrei, wie im vorliegenden Fall, verdeutlicht, dass seitens des Landes nach dem Stillstand der kommunalen Gebietsreform nur noch dann agiert wird, falls die Kommunen von selbst auf das Land zukommen.
Mit dem Angebot einer Zuweisung von 40.000,00 Euro und der weiteren Schuldenablösung durch den PEK RLP – Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ – wird ein attraktiver Weg aufgezeigt, um unsere kommunale Landschaft lebensfähig zu erhalten. Daher werden die FREIEN WÄHLER dem vorgelegten Landesgesetz ihre uneingeschränkte Zustimmung erteilen.
Gestatten sie mir aber in diesem Zusammenhang auf ein seit Jahren schwellendes Problem hinzuweisen: Die hoch verschuldete Verbandsgemeinde Thalfang, die sich seit Jahren bemüht, durch eine Aufteilung an die umliegenden Verbandsgemeinden eine Zukunftsperspektive für ihre Ortschaften und kommunalen Einrichtungen zu erreichen, wartet noch immer auf eine ähnliche finanzielle „Nullstellung“ wie die Ortsgemeinde Niedergeckler.
Unsere parlamentarischen Initiativen in 2023, hier doch die Gespräche im Vorfeld der diesjährigen Kommunalwahl zu verstetigen, waren leider von wenig Erfolg geprägt. Im Ministerium des Inneren zog man sich zurück mit dem Hinweis, dass sich die angedachten aufnehmenden Verbandsgemeinden angesichts der fehlenden finanziellen Unterstützung des Landes nicht auf ein finanzielles Abenteuer einlassen wollten.
Damit waren die Zukunftsperspektiven der VG Thalfang erledigt. Nunmehr wird mit einem riesigen Schuldenberg sowie einem hohen Investitionsstau bei den kommunalen Einrichtungen weiter „gewurschtelt“. Bei einfacher Sachlage ist das Land gerne dabei, bei schwierigen Situationen leider nicht. Ich fordere hiermit die Landesregierung auf, auch für diese möglichen Fusionen auf kommunaler Ebene das Füllhorn der Ersparnisse aufzumachen und diesen Kommunen und Verbandsgemeinden wieder eine Perspektive zu eröffnen.
Dem vorgelegten Landesgesetz stimmen wir aber gerne zu.
Es gilt das gesprochene Wort.