69. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes”

Gesetzentwurf der Landesregierung

Wir haben uns ja bereits am 16. Juni ausführlich mit dem Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (Drucksache 18/9707) auseinandergesetzt.

An unserer Haltung hat sich seitdem nichts geändert:

Angesichts der aktuellen europäischen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein neues Gesetz für Rheinland-Pfalz längst überfällig.

Stammt doch das bislang gültige Landestierseuchengesetz bereits aus dem Jahr 1986.

Wie sie alle wissen, hat sich der Ausschuss für Umwelt und Forsten am 26. Juni zuletzt mit dem Entwurf befasst, wir können also heute auf einer guten Grundlage debattieren.

Aus Sicht der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion ist eine wichtige Frage derzeit noch nicht zufriedenstellend, also mit konkreten Zahlen, beantwortet worden –

die Frage nach den finanziellen Folgen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und alle anderen betroffenen Tierhalter.

Das mag aus Ihrer Sicht kleinlich erscheinen, weil sich die finanziellen Mehrbelastungen voraussichtlich in sehr engen Grenzen bewegen werden.

Es geht uns hier im speziellen um diese Betriebe, die finanziell weniger gut aufgestellt und bereits durch vielfältige Kostensteigerungen in unterschiedlichsten Bereichen in Summe existenzbedrohende Mehrausgaben zu verzeichnen haben.

Nach den bisherigen Ausführungen der zuständigen Ministerien hoffe ich jedoch, dass die erforderlichen Veränderungen für Tierhalter unter dem Strich kostenneutral erfolgen können.

Sicher ist das jedoch nicht.

Auch wenn das Land die Tierseuchenkasse entlasten möchte, in dem sie Kosten in Höhe von 650.000 Euro übernimmt.

In diesem Betrag sind zum Beispiel die Kosten für Untersuchungen enthalten. Dazu kommt, dass das Land, und damit der Steuerzahler, in Gefahrenlagen auch die Kosten für die Impfstoffe bezahlt.

Das alles sind aus unserer Sicht wichtige Signale an die Tierhalter, auch wenn Kosten für die Entnahme von Blutproben nicht mehr zwangsläufig übernommen werden.

In diesem Fall geht es nicht um die Verbesserung der Einnahmesituation, sondern um praktische Verbesserungen, vor allem aber um eine Beschleunigung der Handlungen in Gefahrensituationen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang erneut an die vorgesehene Stärkung des Landesuntersuchungsamtes als Fachaufsicht der Kreisverwaltungen und die geplante Schaffung einer zentralen Stelle, um Aufgaben und Expertenwissen zu bündeln.

Dass die erforderlichen Änderungen mit einer Zunahme von Dokumentations- und Berichtserstattungspflichten – und damit Bürokratie – sowie Vorsorgemaßnahmen verbunden ist, räumt die Landesregierung ja selbst ein.

Das dürfte – auch bei bestem Willen – kaum zu vermeiden sein, dennoch bin ich mit Blick auf die Frage, wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll, besorgt.

Werden doch wieder einmal mehr unsere Landkreise in die Pflicht genommen…

Ich fasse zusammen:

Wir als FREIE WÄHLER begrüßen die Ablösung des bisherigen Landestierseuchengesetzes durch eine neue Regelung, weil für alle Akteure Rechtssicherheit und ein Fundament für die Zukunft geschaffen wird – vor allem, um in Gefahrenlagen früh und umfassend reagieren zu können.

Wie groß die finanzielle und organisatorische Mehrbelastung von Tierhaltern, Kreisverwaltungen und Gemeinden ist, müssen wir nach der Sommerpause in den Ausschüssen klären.

Wir hoffen, dass wir das Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zügig abschließen können.

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