69. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes”

Gesetzentwurf der Ampelkoalition und CDU

Als ich den Wahlkreisbericht der Landesregierung vor wenigen Tagen gelesen habe, ging der erste Blick in den Heimatwahlkreis, das ist natürlich immer so, und zuerst war man dann erstaunt über den Wahlkreisbericht und dachte:  Ach ja, dann wird etwas aufgebrochen was vorher war, nämlich der Eifelkreis würde die Verbandsgemeinde Speicher insofern als Wahlkreis verlieren.

Aber der vorgelegte Entwurf sieht das ja anders vor, es gibt eine Toleranzgrenze von 25 Prozent – und es gibt bei den Wahlgrundsätzen dann aber auch die Frage der Kontinuität. Und deshalb vielen Dank an all die, die eben jetzt hier dieses Gesetz geschrieben haben, dass sie auch diesen Grundsatz mit berücksichtigen. Das gibt uns zu Hause auch die Gewissheit dass man am Wahlkreis zurzeit nicht rüttelt.

Von daher auch unsere Zustimmung.

Die Frage dann auch, wie man mit den Verwaltungs- bzw. Gebietsreformen der Vergangenheit umgeht? Auch hier haben sich die Verantwortlichen entsprechende Gedanken gemacht – und auch das findet unsere Zustimmung.

Insoweit, auch wenn das heute erst die erste Beratung ist, können wir der Gesetzesvorlage zustimmen.

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