67. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Unsere Landwirte kämpfen ums wirtschaftliche Überleben. Mit der Glättung der Gewinne über drei Steuerjahre unbürokratisch helfen.”

Entschließungsantrag der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Es ist ja nicht so, dass die Wiedereinführung der „Gewinnglättung“ eine verdeckte Subventionierung unserer heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe darstellen würde! Die Regelung würde diesen Betrieben lediglich die Planungen erleichtern und obendrein verhindern, womöglich Vorauszahlungen in einer Höhe zu leisten, die im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen unternehmerischen Erfolg in wirtschaftlich schlechteren Jahren stehen.

Wir reden also vor allem über eine bessere Verteilung der steuerlichen Belastungen. Von Vereinfachung!

Wir, die FREIE WÄHLER, begrüßen, dass sich die Ampelkoalition auf Bundesebene bereits Anfang 2024 grundsätzlich auf die Wiedereinführung der „Gewinnglättung“ geeinigt hat – sogar rückwirkend für sechs Jahre ab 2023.

Hintergrund: Die Verlängerung der bis 2022 geltenden „Gewinnglättung“ war vom Bundesrat nicht befürwortet worden, weil die Länderkammer zumindest von temporär verminderten Steuereinnahmen ausgegangen war. Um das Ganze besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Genauer gesagt in den Dezember 2016. Damals hatte der Gesetzgeber einige Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft auf den Weg gebracht, darunter eben die „Gewinnglättung“.

Und das mit gutem Grund.

Jeder, der schon einmal unternehmerisch tätig war, weiß sehr gut, dass die Steuervorauszahlungen gerade nach wirtschaftlich erfolgreichen Jahren sehr hoch sind. Die Regelung, dass nur Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus dem ermittelten durchschnittlichen Gewinn aus drei zurückliegenden Kalenderjahren zu leisten waren, entlastete die Betriebe dieser hoch volatilen Branche gerade in Tiefpreisphasen deutlich, weil sie dadurch in geringerem Umfang in Vorlage treten mussten.

Kritiker halten dem entgegen, dass vor allem die großen Unternehmen profitieren, weil sie von Preissprüngen im besonderen Umfang betroffen seien, während es für kleinere Betriebe keine messbaren temporären steuerlichen Entlastungen gäbe. 

Aber: Es sind doch gerade die meist größeren Kapitalgesellschaften, die ohnehin mit deutlich günstigeren Steuersätzen operieren können, die von der „Gewinnglättung“ ausgeschlossen wurden. Die Regelung galt nur für Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich – und nur für das Kalenderjahr, nicht für ein Wirtschaftsjahr, das ja vom Jahreskalender abweichen kann.

Die Wiedereinführung der „Gewinnglättung“ wäre auch im Sinne einer Überwindung einer steuerlichen Schlechterstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion unterstützen den Entschließungsantrag der CDU.

Wenn es unsere Landesregierung in Berlin schaffen würde, im Bundesrat erfolgreich für eine „Gewinnglättung“ zu streiten, könnte die Wiedereinführung schon mit dem Steuerbescheid für 2023 greifen. Dann könnten die Finanzämter bereits für die Kalenderjahre 2021, 2022 und eben 2023 einen Durchschnitt ermitteln. Gerade in diesen Zeiten wäre das für die Betriebe ein Segen.

Denn nicht nur der Klimawandel, sondern auch krisen- und kriegsbedingte Schwankungen in den Versorgungs- und Lieferketten machen den Betriebsinhabern das Leben schwer. Idealerweise müsste die Regelung sogar auf andere Wirtschaftszweige ausgeweitet werden. Gerade bei Kleinunternehmen hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass wirtschaftlich schlechte Jahre nicht in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können, weil sie aus der Privatkasse zuschießen müssen.

Fakt ist auch, dass Vorauszahlungen häufig über Überziehungskredite finanziert werden müssen. Bereits vorhandene Instrumente wie die sogenannten Ansparabschreibungen reichen aus meiner Sicht nicht aus, weil eingeplante, notwendige Investitionen eben auch tatsächlich getätigt werden müssen. Passt dies alles in wirtschaftlich schwierigen Phasen nicht, drohen eventuell saftige Nachzahlungen, wenn die Ansparabschreibungen notgedrungen wieder aufgelöst werden müssen.

Aber dennoch: Wir stimmen dem Antrag der CDU zu, auch wenn man diesen etwas weiter hätte fassen können.

Es gilt das gesprochene Wort.

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