67. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Sozialraumbudget und Sozialarbeit in Kindertagesstätten”

Besprechung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion

Video: Landtag RLP

auf Wunsch der SPD sprechen wir heute über das Sozialraumbudget und seine Bedeutung für Rheinland-Pfalz. Sie haben Ihre fünf Minuten als Lobpreisung genutzt, für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion möchte ich die Zeit nutzen, um auf die Erfolge, aber auch die Herausforderungen und Grenzen zu schauen.

Ich werde mit dem Mehrwert beginnen: Das Sozialraumbudget ist für die Kindertagesstätten unseres Landes ein richtiger und wichtiger Baustein, wenn es darum geht, Kinder in sozial benachteiligten Gebieten gezielt zu unterstützen. Wie auch schon aus der Antwort auf unseren Berichtsantrag im September 2023 und jetzt auch auf die Große Anfrage hervorgeht, wird das Budget insbesondere für Kita-Sozialarbeit, Netzwerkarbeit, interkulturelle Fachkräfte und betriebserlaubnis-relevantes Personal verwendet. Wobei die Kita-Sozialarbeit den Großteil ausmacht – in 85 Prozent der Konzeptionen wird sie genannt.

Die Schwerpunkte liegen also auf Familienberatung, der Förderung der Elternarbeit und der sozialen Integration. Bereits in der Haushaltsberatung 2022 hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion bewiesen, wie wichtig uns die Kita-Sozialarbeit ist und dass wir sie gern flächendeckend etablieren wollen.

Die Sozialarbeit in den Einrichtungen zu stärken, bedeutet gleichzeitig mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit.

Analog zur Schulsozialarbeit kann die Kita-Sozialarbeit dabei noch früher und gezielter auf die Herausforderungen und Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien eingehen. Wenn wir allerdings auf den Mittelabruf schauen, fällt auf, dass bei Weitem nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen werden. Während es 2021 im IST noch rund 35 Millionen Euro waren, wurden 2022 nur etwa 30 Millionen Euro abgerufen – die Summe sinkt, obwohl die Mittel seit Inkrafttreten bereits um 10 Prozent gesteigert wurden.

Hier stelle ich die Frage: Worin sieht die Landesregierung die Gründe dafür, dass so wenige und immer weniger Mittel abgerufen werden? Aus unserer Sicht gehört dazu, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe dafür personell gut aufgestellt sein müssen. Vielleicht müssen auch die Hemmschwellen für Sozialraumanalyse und Konzeptentwicklung abgesenkt werden? Oder liegen die Bedarfe gar woanders?

Das führt mich dazu, was das Sozialraumbudget momentan nicht leistet: Frühe soziale Hilfe und elterliche Beratung sind wichtige Punkte. Aber sie setzen an den Rahmenbedingungen an und sind keine konkrete Förderung am Kind. Mit dem Sozialraumbudget verbessert sich auch nicht die Betreuungssituation für unsere Jüngsten.

Und dort liegen doch die aktuellen Probleme.

Einerseits bleiben immer mehr jüngere Kinder mit einem höheren Betreuungsbedarf für eine längere Zeit in den Kitas. Und andererseits ist die Sprachförderung eine Langzeitbaustelle. Studien belegen sogar einen engen Zusammenhang zwischen Sprachentwicklung und sozialer Herkunft. Für mich das beste Argument, um Sprachförderkräfte mit in das Sozialraumbudget aufzunehmen. Und ich kann es nicht oft genug sagen: Es war und bleibt aus unserer Sicht ein großer Fehler, dass die Sprach-Kitas und mit ihnen die Sprachförderkräfte landesseitig nicht weiter finanziert wurden!

Sie sind nun weg – in andere Bundesländer abgewandert oder anders im Einsatz.

Doch nicht allein die alltagsintegrierte Sprachförderung wird das Problem lösen können, es braucht auch additive Sprachförderangebote – durchgeführt von zusätzlichen Fachkräften. Die Mischung machts.

Ich komme zum Schluss: Das Sozialraumbudget ist eine gute Ergänzung, aber wir dürfen doch nicht nur auf einen schönen Vorgarten setzen, sondern müssen auch die Einrichtungen von innen heraus stärken. Im Kita-Alltag braucht es ausreichend Personal und mehr gezielte Förderung am Kind. Entweder lassen wir zukünftig auch diese Schwerpunkte im Sozialraumbudget zu oder wir nutzen die nicht abgerufenen Mittel zur Stärkung der Betreuungsqualität und zur Entlastung unserer engagierten Fachkräfte.  

Es gilt das gesprochene Wort.

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