63. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zu „Etablierung eines Landestierschutzbeauftragten“

Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion

Video: Landtag RLP

Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, und viele mehr – sie alle haben eines gemein; sie haben bereits einen Tierschutzbeauftragten. Ich stehe heute vor Ihnen, um die Wichtigkeit und Notwendigkeit unseres Entschließungsantrags zur Ernennung eines Landestierschutzbeauftragten in Rheinland­-Pfalz zu betonen, um der Wichtigkeit eines Themas Rechnung zu tragen: dem Tierschutz. Tierschutz ist ein Thema, das nicht nur mir persönlich ganz besonders am Herzen liegt, sondern auch von entscheidender Bedeutung für das Wohl unserer Gesellschaft ist. Tierschutz ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch ein ganz grundlegendes Element einer zivilisierten Gesellschaft. Es geht darum, das Leiden von Tieren zu minimieren, ihre Rechte zu schützen und eine nachhaltige Koexistenz zwischen Mensch und Tier zu fördern. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung.“ So steht es in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 39. Die herausragende Bedeutung von Tierschutz wird also auch durch die Verankerung im Koalitionsvertrag unterstrichen, – und als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes haben wir, haben Sie liebe Ampel, eine Verpflichtung, die Versprechen, die sie ihren Wählern gegeben haben, auch umzusetzen. Es liegt in ihrer Verantwortung, den Anliegen, die sie in ihrem Koalitionsvertrag verankert haben, auch gerecht zu werden.

Durch die Ernennung eines Landestierschutzbeauftragten würden wir nicht nur ein weiteres starkes Zeichen für den Schutz von Tieren setzen, sondern auch eine Struktur schaffen, die es ermöglicht, Tierschutzbelange noch mehr in unsere politischen Entscheidungsprozesse zu integrieren. Wir alle wissen, dass Tierschutzfragen leider oft in den Hintergrund gedrängt werden, wenn es um wirtschaftliche Interessen oder politische Machtkämpfe geht.

In ihrem Koalitionsvertrag sprechen Sie auch davon, tierleidfördernde Tiertransporte zu reduzieren. Dass das in der Praxis leider doch eher anders aussieht, haben wir bei ihrem Erlass rund um die hofnahe Schlachtung gesehen, der den Landwirten auch nach der Änderung immer noch das Leben schwer macht, wenn sie so Tierwohlgerecht wie möglich handeln wollen. Auch jetzt noch ist es einfacher und günstiger – und mit weniger Bürokratie verbunden -, die Tiere einfach in Transporter zu zwingen, und sie einem qualvollen Weg zu ihrem leidvollen Tod auszusetzen. Das darf nicht sein! Ich bitte Sie inständig darum, das zu ändern, und es den Landwirten endlich wirklich einfach zu machen, Tierwohl zu fördern!

Ein unabhängiger Landestierschutzbeauftragter hätte die Möglichkeit, solche Belange kontinuierlich in den politischen Diskurs einzubringen und so sicherzustellen, dass sie angemessener berücksichtigt werden. Tiere sind unserem Schalten und Walten hilflos ausgeliefert, Tiere haben keine starke, mächtige Lobby an ihrer Seite, Tiere haben keine Stimme. Lasst uns mit einem unabhängigen Tierschutzbeauftragten den Tieren in Rheinland-Pfalz ein Gesicht und eine Stimme geben. Es würde dann eine Person und nicht nur ein „gesichtsloses Gremium“ für den Tierschutz eintreten. In anderen Bundesländern hat man gerade zu diesem Punkt positive Erfahrungen gesammelt. In Rheinland-Pfalz haben wir immerhin bereits einen Landestierschutzbeirat, der wichtige Aufgaben wahrnimmt und Empfehlungen ausspricht. Doch die Herausforderungen im Bereich des Tierschutzes erfordern offensichtlich weitere Maßnahmen, um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Die Aufgaben, die im Bereich des Tierschutzes anstehen, sind komplex und ein Tierschutzbeauftragter kann hier den Landestierschutzbeirat wunderbar unterstützen und außerdem noch eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Tierschutzes sein, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Organisationen. Ein Landestierschutzbeauftragter kann auch als Bindeglied zwischen verschiedenen Akteuren fungieren, um eine effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten und schnelle Lösungen für Tierschutzprobleme zu finden – schneller als ein Tierschutzbeirat das kann, der nur vier Mal im Jahr tagt.

Auch die Kosten sind im Vergleich zu den Vorteilen, welche die Stelle mit sich bringt, minimal – wobei es natürlich auch möglich ist, einen Tierschutzbeauftragten ehrenamtlich zu berufen, auch dazu gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Außerdem … wenn wir damals bei der Misere rund um den Erlass zur hofnahen Schlachtung einen Landestierschutzbeauftragten gehabt hätten, hätten die Richter in Koblenz dem Ministerium in Sachen Tierschutz vielleicht nicht auf die Sprünge helfen müssen, und wir hätten weniger Steuergelder verschwendet. Und liebe Grüne: Die Ernennung eines Landestierschutzbeauftragten wäre ein konkreter Schritt, um ihre wiederholten Aussagen für mehr Tierwohl zu unterstützen und zu stärken. Bereits in der Vergangenheit hat ihre Partei eine solche Stelle gefordert. Daher rufe ich sie hiermit auf, zusammen mit uns diesen Entschließungsantrag zu verabschieden! Zeigen sie mit uns, dass wir auch überparteilich für ein gemeinsames Ziel eintreten können.

Aber auch die Kollegen der SPD möchte ich aufrufen, hier mit uns abzustimmen, denn es war in anderen Bundesländern auch ihre Partei, die sich für die Einrichtung einer solchen Stelle eingesetzt hat. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich von der Website des Tierschutzbundes Rheinland-Pfalz: „Mehr als ein symbolisches Zeichen ist der Tierschutz als Staatsziel bislang nicht.“ Es liegt in unserer Verantwortung, das zu ändern. In diesem Sinne bitte ich Sie alle, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen und gemeinsam für eine bessere Zukunft für unsere Tiere und unsere Gesellschaft einzutreten.

Es gilt das gesprochene Wort.

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