63. Plenarsitzung – Joachim Streit zum „Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)“

Gesetzentwurf der Landesregierung / Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Zunächst darf ich an dieser Stelle allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Angestellten und Beamten des Landes bedanken für die Arbeit, die sie leisten. Dank auch an die Tarifparteien, die ein den Lebenshaltungskosten angemessenen Tarifabschluss gefunden haben.

Die Erhöhung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro und eine weitere Lohnsteigerung um 5,5% zum 1. Februar 2025 sind positiv zu bewerten. Das Gesamtpaket ist vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten allerdings auch dringend geboten.

Meine Damen und Herren, heute beschäftigen wir uns mit der Frage, ob dieses Tarifergebnis auch auf die Beamten, Richter, Anwärter und Referendare des Landes Rheinland-Pfalz übertragen werden soll. Für uns FREIE WÄHLER ist ebenfalls klar: Ja, auch die Landesbeamten sollen ebenfalls die beschriebenen Sonderleistungen und Erhöhungen erhalten.

Landesbeamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst leisten täglich Arbeit an Gesellschaft und Demokratie – da ist es eine Selbstverständlichkeit, ihnen auch die entsprechende finanzielle Würdigung zu Teil werden zu lassen.  Der Tarifabschluss soll nämlich nicht nur für alle aktiven Landesbeamten gelten, sondern auch für die Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz.

Ich kann jeden Rentner verstehen, der sich anlässlich dieser Besserstellung von Pensionären ungerecht behandelt fühlt. Es erforderlich, ein vergleichbares Kompensationsmodell für all diejenigen zu finden, die ihre Arbeitskraft nicht in den Dienst des Staates gestellt haben. Denn die im Raum stehenden Rentenerhöhungen für das Jahr 2024 können mit dem, was Versorgungsempfänger jetzt im Hinblick auf die Inflationsausgleichszahlung erhalten, schlichtweg nicht mithalten.

Die sonstigen Einkommensverbesserungen für Anwärter, Referendare, Richter und Beamte werden von uns begrüßt, auch wenn allein die Dynamisierung der Bezüge zu einer Mehrbelastung des Haushalts von ca. 600 Millionen Euro in diesem und nächstem Jahr führt. In Summe trägt die Landesregierung mit diesem Gesetzesentwurf ebenfalls dem Umstand Rechnung, eingedenk der Entwicklungen in den benachbarten Bundesländern auch zukünftig als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden zu können. Das ist angesichts des Fachkräftemangels, der beim Staat keine Ausnahme macht, auch dringend nötig.

Vollständig ist dieses Paket für meine Fraktion indessen nicht. Denn wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Zulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr trotz der im Januar beschlossenen Erhöhung auf 180 Euro nicht auf dem Niveau sind, das den Einsatz der jeweiligen Berufsgruppe angemessen widerspiegelt. Darüber hinaus hat es die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erneut versäumt, diese Zulagen endlich wieder ruhegehaltsfähig zu machen. Die Ungleichbehandlung zwischen Bundes- und Landespolizei nimmt nur bei den Verpflegungssätzen noch groteskere Züge an. Damit muss endlich Schluss sein – hier hat die Landesregierung eine Chance vertan.

Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion wird in den weiteren Beratungen auf entsprechende Änderungen hinwirken.

Es gilt das gesprochene Wort.

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