61. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Besserer Schutz von Geldautomaten vor Sprengungen durch Prävention und Schutzmechanismen”

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Video: Landtag RLP

Das Thema dieses Antrages wundert mich schon sehr. Bisher dachte ich immer, der Kollege Lammert hätte mit seinen 12 kleinen Anfragen in den letzten zweieinhalb Jahren die Thematik Geldautomatensprengungen hinreichend betreut. Wenn ich mir dann die auf Seite 3 des Ampel-Antrages aufgelisteten Forderungen anschaue, muss ich mich noch mehr wundern. Inhaltlich fast deckungsgleich werden hier die Antworten des Innenministers in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 29.März 2023 (Drucksache 18/3622) auf einen Berichtsantrag der SPD im Innenausschuss vom 15.02.2023 Top 7c „Sprengung von Geldautomaten“ als Forderungen formuliert.

Fast deckungsgleich deshalb, weil die letzte Forderung aus dem heute vorliegenden Antrag: „…auf Bundesebene die Prüfung der Möglichkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zum besseren technischen Schutz von Geldautomaten weiterzuverfolgen.“ so noch nicht in der Diskussion in Rheinland-Pfalz aufgetaucht ist. Vielleicht auch deshalb nicht, weil es bereits auf der Konferenz der Innenminister am 2.12.2022 so beschlossen wurde.

Zitat aus dem Protokoll der 218. Konferenz zu TOP 47: „Vor diesem Hintergrund begrüßt die IMK die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches „Geldautomatensprengungen“ vom 08.11.22, in der Sicherungs- und Präventivmaßnahmen wie zum Beispiel der Einsatz von Vernebelungstechnik sowie Einfärbe- und Klebesystemen vereinbart wurden. Sie bittet das BMI, die Umsetzung der vereinbarten Präventionsmaßnahmen des Runden Tisches eng zu begleiten und zu evaluieren. Soweit sich abzeichnet, dass diese freiwilligen Selbstverpflichtungen nicht erfolgreich sind, bittet sie um zügige Erstellung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung von Herstellern und Betreibern von Geldautomaten.“

Nach einem Bericht der Projektgruppe Geldautomatensprengungen der Polizeilichen Kriminalprävention vom 3.2.2023 im Vorfeld der 219. IMK hat die Gruppe festgestellt, dass die an die Betreiber von Geldautomaten gerichteten Forderungen sich auch ohne bundesgesetzliche Verpflichtung in der Praxis als wirksam erwiesen haben und weitergehende Maßnahmen in Abstimmung zwischen Polizei, Banken und Herstellern von Automaten in der Umsetzung sind.

Dazu gehört auch die seit Mai 2023 von der Bundesbank umgesetzte Forderung nach der Rücknahme von Banknoten, die mittels einer Verklebetechnik für die Täter unbrauchbar gemacht wurden. Auch insoweit läuft der Antrag der Ampelkoalition ins Leere bzw. erhebt plakativ Forderungen, die bereits durch ihren eigenen Innenminister mit beschlossen wurden. Selbst die 220. IMK vom 8. Dezember letzten Jahres nimmt die Bemühungen der Banken und Sparkassen zu den erforderlichen Maßnahmen zur Kenntnis und begrüßt diese ausdrücklich. (Top 32 vom 8.12.2023 Seite 49 des Protokolls).

Insofern, verehrte Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktionen, werden sie verstehen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen müssen oder wollen – es sei denn sie benötigen unsere Zustimmung, um Herrn Innenminister Ebling zu einer nachhaltigeren Verfolgung der bereits beschlossenen Maßnahmen bei der nächsten Innenministerkonferenz im Frühjahr 2024 zu drängen und zu beauftragen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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