42. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz” – mit Video

Besprechung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion

Video: Landtag RLP

Eine große Anfrage, neun kleine Anfragen und zwei Berichtsanträge innerhalb von knapp 2 Jahren sowie zwei Beschlüsse der Innenministerkonferenz 2021 und 2022 zur möglichen Verpflichtung der Geldautomatenbetreiber und –hersteller zur erweiterten Sicherung von Geldautomaten mittels Färbe- oder Klebetechnik haben wir jetzt hinter uns.

FAZIT: steigende Zahlen mit bundesweit 496 Sprengungen, davon in Rheinland-Pfalz 56 Sprengungen in 2022. Tendenz in 2023: steigend. Fast jeden Tag fliegt irgendwo ein Geldautomat und manchmal auch ein Wohngebäude mit in die Luft oder wird schwer beschädigt. Und die Personenschäden verzeichnen bisher Gott sei Dank nur leichtverletzte bzw. eine schwer verletzte Person.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf wahrlich nicht noch mehr parlamentarischer Initiativen und den immer gleichlautenden Antworten aus dem Innenministerium. Die Situation verschärft sich von Monat zu Monat, die Schäden erreichen allein in Rheinland-Pfalz inzwischen siebenstellige Beträge.

Angesichts der sich jetzt verändernden Situation: Vermieter kündigen den Banken die Räumlichkeiten, Geldinstitute schließen in großer Zahl die Standorte oder schränken den Zugang zu den Automaten ein, die Bargeldversorgung im ländlichen Raum wird auf wenige Standorte reduziert und Banken und Sparkassen investieren noch mehr Geld in Sicherungsmaßnahmen – muss sich auch die Politik fragen, ob die bisherigen Maßnahmen zielführend waren.

Die aktuellen Großkontrollen zwecks Verhinderung der Einreise von mutmaßlichen Tätergruppen aus den benachbarten Niederlanden hat zunächst einmal keinen Erfolg gezeigt. Und damit sind wir beim eigentlichen Problem. Hier liegt kein ursächlich rheinland-pfälzisches Problem – sondern wir haben es mit einem europäischen oder zumindest bilateralen Problem zweier Staaten zu tun. Auf der einen Seiten verlangen wir immer weitere Sicherungsmaßnahmen, statt durch eine konzertierte Aktion gerade die mutmaßlichen hunderten Täter im niederländischen Umfeld zu bekämpfen.

Das Gewaltpotential und die Gewaltbereitschaft, inzwischen mit Festsprengstoffen erhebliche Sachschäden zu verursachen, um wenige tausend Euro zu erbeuten, bedarf einer anderen Bewertung. Hier ist das Bundesinnenministeriums gefordert, nicht nur die Anbieterseite – spricht Hersteller und Betreiber zu mehr Sicherheitsvorkehrungen aufzufordern, sondern durch polizeitaktische Maßnahmen und Kooperation über die Staatgrenze hinweg die Vorbereitungen in den Niederlanden zu verhindern. Sonst machen wir den Fehler, den Tätern hinterher zu laufen, statt präventiv die Begehung von schweren Straftaten bereits im Keim zu ersticken.

Und ein weiterer Aspekt, der insbesondere in Corona-Zeiten für eine scheinbare Entlastung im Bereich der Bargeldversorgung gesorgt hat, wird wieder aktuell: die Deutschen lieben ihr Bargeld und werden trotz eines in geringem Masse veränderten Bezahlverhaltens weiterhin auf eine flächendeckende Bargeldversorgung angewiesen sein. Der den öffentlich-rechtlichen Instituten wie Sparkassen – und ich zähle inzwischen auch die genossenschaftliche Bankengruppe hinzu – übertragene Auftrag einer Bargeldversorgung der Bevölkerung ist aktuell mehr denn je gefährdet. Wir laufen Gefahr, ähnlich den früheren Zuständen in Frankreich – wo vor jeder Bankfiliale schwer bewaffnete Sicherheitskräfte den Zugang bewacht haben – eine Kapitulation vor dem Bandenmäßigen Handeln einer kleinen Tätergruppe hinzunehmen.

Hier fordern die FREIEN WÄHLER jetzt ein entschiedenes Signal – auch in Richtung Niederlande – um diesem Treiben ein nachhaltiges Ende zu versetzen. Die Bevölkerung erwartet vom Staat die entsprechende Sicherheit und ich appelliere an die Landesregierung und insbesondere an unseren Innenminister, sich bei der nächsten Bundesinnenministerkonferenz vom 14.-16.06.2023 nicht nur auf Lippenbekenntnisse und vermeintliche Beschlüsse auf einem kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken, sondern ein verschärftes, konzertiertes Aktionspaket in Umsetzung zu bringen.

Ähnlich dem Vorbild in anderen europäischen Ländern darf es nicht mehr bei freiwilligen Sicherungsmaßnahmen der Kreditwirtschaft bleiben, sondern eine flächendeckende Vorbeugung mittels Klebetechnik, sobald eine Gewalteinwirkung an einem Geldautomaten festgestellt wird, muss verpflichtend eingeführt werden. Auf der anderen Seite muss diese verpflichtende Umsetzung mit einem Höchstmaß an polizeitaktischen Maßnahmen einhergehen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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