28. Plenarsitzung – Patrick Kunz zu “Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften” (Gesetzentwurf der Landesregierung) – mit Video

Video: Landtag RLP

Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel: „Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften“ bringt Reformen und Neustrukturierungen, aber auch offene Fragen mit sich. Nur wie und wo will ich in diesem Themenfeld anfangen – und wo soll ich enden? Menschen mit einer Behinderung haben einen besonderen Bedarf. Dieser muss gedeckt sein, ohne bevormundend oder anmaßend zu wirken. Teilhabe und Selbstbestimmung sind dabei von besonderer Bedeutung.

Sicher ist es richtig und wichtig, die Selbstbestimmung und Autonomie hilfsbedürftiger Menschen zu stärken. Die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Praxis gilt es zu verbessern und auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden abzustellen. Die im Gesetzesentwurf beschriebenen Probleme, der damit verbundene Regelungsbedarf und die Lösungen mögen plausibel klingen. Alternativen gibt es wie immer keine.

Ich möchte an der Stelle den Fokus auf jene richten, die dieses Gesetz am Schluss auch umsetzen müssen – die Betreuungsvereine. Diese haben in den letzten Jahren zuvor immer wieder zusätzlich Aufgaben übertragen bekommen – und das zum Nulltarif. Die damit verbundenen Anpassungen im Bereich Personal, Ausstattung und Zeitkontingent fanden nicht statt und werden im Gesetzentwurf auch nicht nachgezogen. Stattdessen wird in der Kostenaufstellung prognostiziert, dass die geschätzte Mehrbelastung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften in der Gesamtheit bei 25 Cent je Einwohner liegt, und demnach innerhalb des Konnixitätsausführungsgesetzes kein Mehrbelastungsausgleich zu leisten ist.

Das ist doch eine “Mogelpackung”. Anders kann man das kaum bezeichnen. Jede Mehrbelastung unserer ohnehin finanziell angeschlagenen Kommunen ist in der derzeitigen Situation inakzeptabel. Wir Freien Wähler fordern deshalb die Unterstützung der Betreuungsvereine und eine angepasste finanzielle Ausstattung in Form von Pauschalen. Diese richten sich in der Höhe nach den verschiedenen Vorbereitungsmaßnahmen, die der Ehrenamtler oder die Ehrenamtlerin später tätigen sollen.

Auch die Übernahme von Fortbildungskosten und Sachkundenachweisen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen müssen hier dargestellt werden. Alle anfallenden Kosten, die den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsvereine entstehen, sind festzuhalten und über die Betreuungsbehörden abzurechnen.

Aber auch der zu leistende Mehraufwand für die Betreuungsvereine muss im Rahmen einer Evaluation und durch eine entsprechende Statistik ins Gesetz aufgenommen werden. Es muss deutlich werden, was auf die Betreuungsvereine zukommt, sonst werden den dort Beschäftigten immer mehr Aufgaben übertragen, die sie am Ende nicht in Gänze zu leisten im Stande sind. Die Konsequenzen bekommen sonst diejenigen zu spüren, denen die Verabschiedung dieses Gesetzes eigentlich zu Gute kommen soll: die Betreuten.

Einer Verabschiedung des Gesetzes und dem damit verbundenen Inkrafttreten können wir erst dann zustimmen, wenn die Kosten im Haushalt eingebracht sind und die Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes aktualisiert wurden. Kurzum: Wir brauchen deutlich mehr Transparenz.

Wir Freien Wähler stimmen dem Gesetz in dieser Form nicht zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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