24. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zu „Schutz für Opfer von sexueller Gewalt – Errichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz prüfen“ (Aktuelle Debatte auf Antrag der CDU-Fraktion)

Es ist sehr zu begrüßen, den vorliegenden Antrag zur Errichtung von Kinderhäusern oder auch ,,Childhood-Häusern“ zu prüfen. Wir sollten gemeinsam guten Willens sein und die Idee nicht direkt hier im Plenum ablehnen, sondern uns intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Das sind wir den Kindern in Rheinland-Pfalz schuldig. Denn leider werden auch bei uns in Rheinland-Pfalz Kinder Opfer von Missbrauch und Gewalt. Daher müssen wir unserer Aufgabe als verantwortungsvolle Politiker gerecht werden und hier alle Möglichkeiten prüfen, wie wir das Wohl der Kinder stärken können.

Schon in der UN-Kinderrechtskonvention steht unter Artikel 19, dass „die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial­- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

In Absatz 2 heißt es weiter: ,,dass diese Schutzmaßnahmen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten sollen, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.“

Insofern greift der zur Diskussion stehende Antrag genau Absatz 2 auf, in dem wir konkret eine Schutzmaßnahme prüfen. Denn in der Tat kann die mehrfache Befragung von unterschiedlichen Stellen zu einer Re­-Traumatisierung führen. In oft langwierigen Verfahren müssen Betroffene immer und immer wieder das Erlebte schildern und die Erinnerung immer wieder neu durchleben. Es gibt immer ein neues Befragungsumfeld und neue, fremde Menschen deren Fragen sich die Kinder stellen müssen. Und das, obwohl es wirklich schon schwer genug ist, sich überhaupt zu überwinden und von den traumatisierenden Erlebnissen zu erzählen.

In den Childhood-Häusern findet alles unter einem Dach statt, mit denselben Menschen die den Kindern zur Seite stehen und sie auf dem schweren Weg begleiten. Diese Häuser tragen meiner Meinung nach nicht nur dazu bei, den Betroffenen im Nachhinein zu helfen, sondern auch dazu, die Kinder zu ermutigen sich jemandem anzuvertrauen. Sich dem Umfeld anzuvertrauen, vorallem wenn die Täter aus der eigenen Familie oder Bekanntenkreis kommen, fällt oft sehr schwer. Viel zu viele Fälle von Gewalt und Missbrauch werden deshalb nie oder viel zu spät überhaupt sichtbar. Das muss sich ändern!

Als die Jugendkriminalität Mitte der 1990er Jahre ihren Höhepunkt erreichte, wurden sogenannte „Häuser des Jugendrechts“ ins Leben gerufen, um interdisziplinär zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe die Straftaten unter einem Dach zu bearbeiten.
Insofern müssen wir die Dinge nicht neu denken. Doch hier geht es eben nicht um die Täter, sondern um die Opfer und die besondere Rücksichtnahme für deren belastende Situation. Insofern können wir FREIE WÄHLER nur empfehlen ganz unvoreingenommen über den Vorschlag zu diskutieren, auch unter Hinzunahme von Experten.

Doch wie wir es in Rheinland-Pfalz auch bei der Einrichtung von den „Häusern des Jugendrechts“ erlebt haben, sind es oftmals die Details bei denen Probleme auftreten können. Aus den gemachten Erfahrungen sollten wir lernen, denn wir alle wollen doch bei den Kinderhäusern gleich von Anfang an alles so gut wie möglich richtig machen.Eine umsichtige und ganzheitliche Planung, die vorausschauend und nachhaltig hilft -dass sind wir den Kindern schuldig.

Es gilt das gesprochene Wort.

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