52. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zum “Landesgesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag” – mit Video

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

In der heutigen zweiten Beratung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag möchte ich an unsere vorangegangenen Diskussionen anknüpfen, einschließlich des konstruktiven Anhörungsverfahrens zu Beginn dieses Monats. Wie ich bereits in der ersten Beratung erörtert habe, steht unsere Fraktion diesem Vertragsentwurf positiv gegenüber.

Transparenz ist dabei einer der wichtigsten Punkte. Nicht nur für unsere Fraktion, sondern auch für die Bürger. In dieser Zeit, in der nicht nur eine Krise sondern mehrere durchgestanden wurden und noch werden müssen, stehen für die Medienanstalten neue Herausforderungen an. Eine dieser Herausforderungen ist es, den Bürger wieder für die Medienanstalten zu gewinnen, und somit auch Falschmeldungen weniger Raum zu geben. Der Vertrauensverlust, den viele Bürger empfinden, wenn es um unsere Medien geht, kann nur durch Transparenz verbessert werden!

Gute Anfänge sind hier im 4. Medienstaatsvertrag zu erkennen, aber er stellt für uns nur eine weitere Stufe auf dem Weg zu einer langfristigen und nachhaltigen Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anstalten dar. So würden wir uns wünschen, dass Compliance Berichte und Verwendungsnachweise sowie Informationen über die Umsetzung und Anwendung der inneren Richtlinien klargestellt werden würden. Auch die Regelung zur Veröffentlichung der Bezüge und geldwerten Vorteile der Intendanten und Direktoren könnte für uns ruhig weitergehen.

Hier möchte ich direkt ein Beispiel nennen: Gemäߧ 31 a Absatz 1 sind die gewährten Bezüge der jeweiligen Intendanten und Direktoren unter Namensnennung zu veröffentlichen. Laut§ 31 a Absatz 1 Satz 5 gehören hierzu auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile. In den Ziffern 1 bis 6 werden weitere Leistungen aufgelistet, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen. In der Praxis bedeutet dies aber am Beispiel des RBB-Skandals, dass mit dieser Regelung die kritikwürdigen Ausgaben für „Edel-Büros”, Massagesessel und ähnliches nicht unter die neue Veröffentlichungspflicht des § 31a fallen würden. Auch Spesen, zum Beispiel für teure Dienstreisen, Bewirtung oder Repräsentation, sind darunter nicht erfasst.

Während die Bereitstellung eines Dienstwagens (nach Dienstwagenvereinbarung) unter die Veröffentlichungspflicht fallen kann, wäre die Bereitstellung eines Fahrers für die Intendanten oder Direktoren nach § 31 a nicht zu veröffentlichen. Für eine wirkliche und wirksame Transparenz hätte die Regelung in § 31a Absatz 1 festlegen sollen, dass sämtliche Aufwendungen und Sachleistungen für die Intendanten und Direktoren zu veröffentlichen sind.

Auch stellt sich die Frage, wieso sind die Regelungen der Nebentätigkeiten der Intendanten nicht überprüfbar? Interessenkonflikte zwischen der Haupttätigkeit und der Nebentätigkeit werden durch den Vertrag nicht vollends sichtbar. Auch fehlt uns noch die Transparenz bei mehreren Nebentätigkeiten über der Einkommensgrenze von 12.000 Euro im Jahr. Vertrauen gewinnt der Bürger so sehr schwer in Zeiten wo er selbst durch Inflation und Krisen weniger in den Taschen hat.

Es ist eine weitere Verbesserung, dass nun ein Meldekanal eingerichtet werden soll, über den vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen gemeldet werden können. Hier wird ein sinnvoller Beitrag geleistet, der zur Prävention und Aufdeckung beitragen kann. Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen, der einer näheren Betrachtung bedarf: Die Frequenz der Änderungen im Medienänderungsstaatsvertrag. Gefühlt erst vor kurzer Zeit haben wir erst den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verabschiedet, und nun beschäftigen wir uns bereits mit dem Vierten. Es ist gut, dass wir gerade bei den Medienstaatsverträgen in einer Welt die sich so schnell verändert am Puls der Zeit bleiben. Aber dann sollten bereits erkannte Punkte – wie zum Beispiel die Transparenz – auch richtig angegangen werden, sonst traben wir nur gemächlich dem gewünschten Ergebnis nach und verlieren so die erhoffte Aktualität der Verträge.

Zum Abschluss, auch nach einigen Kritikpunkten, stimmen wir wir dem vierten Medienänderungsstaatsvertrag natürlich zu. Wir werden den weiteren Werdegang der Medienstaatsverträge konstruktiv weiter begleiten. Und hoffen dann im fünften Medienstaatsvertrag mehr konkrete Transparenz zu lesen.

Es gilt das gesprochene Wort.

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