Verfassungsänderung ist auch aus juristischer Sicht angreifbar

Mainz. Auch nach dem Votum von CDU, SPD, Grünen und FDP für eine Verfassungsänderung und eine entsprechende Änderung des Untersuchungsausschuss-Gesetzes bleibt die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz bei ihrer ablehnenden Haltung. Gruppenvorsitzender Helge Schwab (MdL) und der rechtspolitische Sprecher Stephan Wefelscheid (MdL) betonen, dass die Entscheidung auch aus juristischer Sicht fragwürdig ist.  

Künftig sollen nicht mehr ein Fünftel, sondern erst ein Viertel der Stimmen der Parlamentarier im Landtag Rheinland-Pfalz die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen ermöglichen. Diese einschneidende Veränderung wird aus Sicht der FREIEN WÄHLER die Möglichkeiten von Minderheitsfraktionen, auf die Politik einzuwirken, massiv beschneiden. Bereits in der ersten Beratung in der Sondersitzung des Landtags am 29. April hatte sich abgezeichnet, dass sich zwei Drittel der Abgeordneten letztendlich für die Änderungen aussprechen würden. Dieser Eindruck wurde durch das klare Votum in der zweiten Sondersitzung am 6. Mai bestätigt.

Mit seinem Plädoyer für die Landesverfassung und deren ursprünglichen Geist warnt Vorsitzender Schwab vor einer Beschädigung der Demokratie und appelliert an seine Landtagskollegen, sich von den geplanten Änderungen zu verabschieden. „In einer Volksabstimmung am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz unsere Verfassung. Die Autoren schrieben dieses sehr kluge und vorausschauende Dokument unter dem noch frischen Eindruck des Zweiten Weltkrieges. Sie alle hatten ein gnadenloses Durchregieren ohne Kontrollmöglichkeit sowie dessen Folgen selbst miterleben müssen“, erinnert der Gruppenvorsitzende und bewertet die rheinland-pfälzische Verfassung als „Exportschlager, der vor allem Minderheitsrechte ganz nach vorne statt hinten stellte.“

Aus Sicht von Stephan Wefelscheid machen sich treibenden Kräfte im Mainzer Landtag auch juristisch angreifbar. „Die jetzt möglichen Änderungen richten sich aus unserer Sicht explizit gegen eine Fraktion, die mit fast einem Viertel der Abgeordneten künftig keine Untersuchungsausschüsse einsetzen können soll. Damit stellt sich objektiv die Frage, ob es sich bei der Verfassungsänderung um ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz handelt“, so der rechtspolitische Sprecher. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz (Art. 19, Abs. 1. Satz 1) und die Landesverfassung (Art. 77). Wefelscheid selbst hatte in der Sitzung des Rechtsausschusses am 29. April einen Auftrag an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages beantragt, was die Mehrheit jedoch ablehnte. „Die demokratischen Grundsätze unseres Parlaments hätten es ermöglicht, die aufgezeigte und berechtigte Fragestellung wissenschaftlich prüfen zu lassen. Wir hätten heute Gewissheit“, bedauert der rechtspolitische Sprecher.

Die FREIEN WÄHLER befürchten nun, dass die nun vorzunehmenden Änderungen dazu beitragen könnte, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu trüben. „Unsere Bürgerinnen und Bürger verfügen über einen ausgeprägten und sensiblen Sinn für unfaires Verhalten. Es ist bedauerlich, dass die Chance nicht genutzt wurde. Besser wäre es, die Demokratie zu leben“, so Helge Schwab.

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