MAINZ. Der Gesetzentwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung, doch sind die Antragsfristen für Mittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig“ viel zu knapp bemessen. So bewertet die parlamentarische Gruppe der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz die Initiative der „Ampel“. Die beiden Landtagsabgeordneten Helge Schwab und Patrick Kunz melden sich deshalb mit einem Änderungsantrag zu Wort.
„Die antragberechtigten Kommunen benötigen mehr Zeit, um ihre Anträge bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Deswegen wollen wir erreichen, dass die Frist erst mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 endet“, erklärt Vorsitzender Helge Schwab.
Die Gesetzesinitiative erfolgte vor der Notwendigkeit einer Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes und eines Landesgesetzes zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms. „Grundsätzlich sehen wir FREIEN WÄHLER in der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes ein Instrument zur Flexibilisierung der Kommunen. Diese könnten zum Beispiel bei Baumaßnahmen künftig einfacher von Teil- und Fachlosverfahren Abstand nehmen, um einen Generalunternehmer beauftragen. Das würde die Realisierung wichtiger Bauvorhaben beschleunigen“, so Patrick Kunz, Kommunalpolitischer Sprecher der Gruppe.
„Beim Regionalen Zukunftsprogramm fehlt jedoch der Realitätssinn. Es kann doch nicht sein, dass für Anträge, die ab dem 1. März gestellt werden können, die Frist bereits am 31. August ausläuft“, kritisiert Helge Schwab mit Blick auf den erheblichen Aufwand, der hinter der Antragerstellung steckt. „Es gibt Verbandsgemeinden, die 42 und mehr Anträge stellen müssen. Dazu kommen Projektentwicklung, Kalkulation und prozentuale Synchronisation innerhalb der Verbandgemeinden. Und obendrein sind noch Ratsbeschlüsse auf Ortsgemeinde und VG-Ebene erforderlich. Außerdem müssen Planungsbüros gefunden und beauftragt werden. Und das innerhalb von sechs Monaten über die Sommerpause. Das ist unmöglich“, bemängelt der Landtagsabgeordnete.
Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist eine Verlängerung der Frist bis zum Jahresende das Mindeste.